Seminarpaket Strafrecht: 3 x 5 Stunden
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 30. Juni 2022, 08:00 Uhr bis Freitag, 01. Juli 2022, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72217-22
Die Veranstaltung ist für Anwältinnen und Anwälte interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Unsere Komplett-Seminare umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke á 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke á 5 Stunden), und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen - beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Anwaltliche Opfervertretung: Nebenklage & Opferentschädigung für Gewaltopfer
Donnerstag, 30. Juni 2022 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Beschäftigte von Beratungsstellen, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Strafrecht sowie für Sozialrecht.Worum geht es? Das Seminar vermittelt anhand der Chronologie einer Gewaltopfervertretung das hierfür erforderliche materielle und prozessuale Wissen einschließlich des korrespondierenden Gebührenrechts.Was sind die Schwerpunkte? - Zeugenbeistand, Nebenklage & Adhäsionsverfahren
- Altes und neues Opferentschädigungsrecht (SGB XIV in Kraft größtenteils ab 1.1.2024)
- Weitere Hilfen für Opfer von Straftaten
- Sozialrechtliche Einzelfragen (z. B. Belästigung als Arbeitsunfall, Anrechnungen)
- Umgang mit psychischen Besonderheiten und den diversen Verfahrensbeteiligten (u. a. Medien, Weißer Ring, polizeilicher Opferschutz)
- (Europäische) Entwicklungen im Opferrecht
- Block 2: Das fehlerhafte Strafverfahren
Donnerstag, 30. Juni 2022 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Fachanwälte/-innen für Strafrecht und Rechtsanwälte/-innen mit StrafrechtsmandatWorum geht es? Fehlerhafte Strafverfahren sind in der vergangenen Zeit zunehmend in den Blick der Öffentlichkeit geraten. In der Veranstaltung werden die typischen Fehlerquellen des gesamten Strafverfahrens, vom Ermittlungsverfahren bis zum Hauptverfahren sowie dem sich anschließenden Maßregel- und Strafvollzug beleuchtet.Was sind die Schwerpunkte? - Empirische Erkenntnisse
- Fehlerquellen bei Staatsanwaltschaft und Polizei
- Fehlerquellen bei der Forensik
- Fehlerquellen bei Gericht
- Fehlerquellen beim Beschuldigten und seiner Verteidigung
- Besonderheiten im JGG und BtMG
- Besonderheiten Maßregelrecht
- Im Rahmen der Strafvollstreckung und des Strafvollzugs
Wer referiert?
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht, Dresden - Block 3: Kapitalmarktbezogenes Wirtschaftsstrafrecht
Freitag, 01. Juli 2022 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Fachanwälte/-innen im Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwälte/-innen für Strafrecht, insbesondere mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, Strafverteidiger/-innen, Unternehmensjuristen/-innen im Bank- und Kapitalmarkbereich, Compliance-und/oder GeldwäschebeauftragteWorum geht es? Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie Ihre Beratung im Bereich des Kapitalmarktrechts und des Kapitalmarktstrafrechts für das Einzelmandat im Strafrecht, aber auch in der Unternehmensberatung, optimieren. Sie erhalten praxisbezogene Hinweise zu den aktuellen Entwicklungen dieser Spezialmaterie, die Sie über die bloße Strafverteidigung hinaus verwenden können, insbesondere für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen von Geschädigten, die Ausgestaltung von Compliance-Einrichtungen und die Geldwäscheprävention.Was sind die Schwerpunkte? - Übersicht über die praktisch relevanten strafrechtlichen Erscheinungsformen im Grauen Kapitalmarkt und die maßgebliche BGH Rechtsprechung zur Überprüfung von Urteilen in diesem Bereich
- Übersicht zu den strafrechtlich relevanten Fällen aus dem Bereich der Marktmanipulation und des Insiderstrafrechts (WpHG, MAR) und die maßgebliche Rechtsprechung
- Praxisrelevante Bußgeldtatbestände im WpHG (§ 120 WpHG) und deren Ahndung, einschließlich der Bußgeldleitlinien der BaFin
- Fragen der Vermögensabschöpfung und Einziehung, insbesondere mit den Besonderheiten in den kapitalmarktbezogener Deliktsbereichen (WpHG, ZAG, KWG) und die Verfolgung zivilrechtlicher Ersatzansprüche für geschädigten Anleger
- Unternehmenssanktionsrecht (gegenwärtiger Zustand, Reformvorhaben)
- Anforderungen an die Kapitalmarktcompliance und die Verpflichtungen des Geldwäschebeauftragten
- Geldwäsche und Geldwäschebekämpfung (GWG)
Wer referiert?
Oberstaatsanwalt, Frankfurt a. M.
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Leonardo Hotel Frankfurt City South, Isenburger Schneise 40, 60528 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 67840
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 2. Juni 2022 * EZ/ÜF 75,- EUR
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie