Strafvollstreckungsrecht - anwaltliche Hilfe, die vor und nach dem Urteil wirkt
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Düsseldorf | Freitag, 04. November 2022 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 12258-22
Rechtsanwälte/-innen, die als Strafverteidiger/-innen tätig sind und Kenntnisse auf dem Gebiet des Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrechts erlernen oder intensivieren möchten, insbesondere Fachanwälte/-innen für Strafrecht
Eine effiziente Strafverteidigung endet nicht mit dem Urteil! Oft werden zudem wichtige Weichen für die Frage, wie und vor allem wie lange die Vollstreckung geschehen wird, schon im Rahmen der Verteidigung in der Instanz gestellt - mit teils verheerenden Konsequenzen. Auch nach dem Urteil entsteht hoher Rechtsberatungs- und Verteidigungsbedarf. Es gilt, Chancen zu nutzen, um Freiheitsentzug um Jahre zu verringern und resozialisierend auszugestalten. Diskutiert werden praxisrelevante Problemfelder, gesetzliche Vorschriften sowie wichtige und aktuelle Rechtsprechung, inklusive effektiver Verteidigungsstrategien.
- Strafvollstreckung: Strafaufschub, Zurückstellung nach §§ 35 ff. BtMG, Strafzeitberechnung, Gesamtstrafenbildung, Vollstreckungsreihenfolge, Strafrestaussetzung (1/2- und 2/3-Strafe), kriminalprognostische Gutachten, Maßregeln nach §§ 63, 64, 66 StGB
- Verteidigung in der Instanz im Hinblick auf eine optimale Vollstreckungssituation, insbesondere zu §§ 63, 64, 66f. StGB, § 35 BtMG, forensisch-psychiatrische Gutachten
- Strafvollzug: die gesetzlichen Regelungen der Bundesländer, Lockerungen/offener Vollzug, Disziplinarmaßnahmen, Vollzugsplan
- Ausländer in Haft
- Rechtsschutzmöglichkeiten
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Berlin
Wo findet das Seminar statt?
Novotel Düsseldorf City West, Niederkasseler Lohweg 179, 40547 Düsseldorf
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 7. Oktober 2022 • EZ/ÜF 119,- EUR
Was kostet die Teilnahme?
- 227 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 340 € Mitglieder Anwaltverein
- 378 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • Arbeitsessen • WertGarantie