Übergang vom Unterhalt für minderjährige Kinder zum Volljährigenunterhalt
Düsseldorf | Freitag, 24. Juni 2022 · 09:00 Uhr - 14:30 Uhr
Veranstaltungs-Nr. 11226-22
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Familienrecht
Regelmäßig wird der Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder nach der Trennung der Eltern durch eine Jugendamtsurkunde oder eine gerichtliche Entscheidung tituliert. Mit dem Übergang zur Volljährigkeit sind zahlreiche Veränderungen in den Voraussetzungen eines Anspruchs sowie für dessen Bemessung verbunden. In diesem Seminar werden die besonderen Probleme im Übergang zum Volljährigenunterhalt angesprochen, die sich materiell- sowie verfahrensrechtlich ergeben können.
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Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes nach der 3. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle: Anspruch des Kindes auf einen unbefristeten Unterhaltstitel
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Gleichstellung von volljährigen privilegierten Kindern mit minderjährigen Kindern nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB: Voraussetzungen einer Privilegierung und Folgen; Unterstützung des Kindes durch das Jugendamt (§ 18 Abs. 4 SGB VIII)
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Strategien aus Sicht des unterhaltspflichtigen Elternteils kurz vor der Volljährigkeit
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Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs des volljährigen Kindes: Ausbildungsunterhalt; Anspruch bei Betreuung eines eigenen Kindes; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs; Volljährigenunterhalt und Bezug von Leistungen nach dem BAföG; Exkurs: BAföG-Regress
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Verfahrensrechtliche Besonderheiten beim Übergang zum Volljährigenunterhalt, insbesondere Abänderungsverfahren; Vollstreckungsabwehrantrag und Darlegungs- und Beweislast
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Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Volljährigkeit des Kindes: verfahrensrechtliche Folgen (Beteiligtenwechsel); Möglichkeiten des bisher betreuenden Elternteils; Anspruchsvoraussetzungen; Anspruchskonkurrenz zwischen Elternteil und Volljährigem
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 0211 / 2394860
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Übergang vom Unterhalt für minderjährige Kinder zum Volljährigenunterhalt
Werden oft zusammen gebucht
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