Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Dienstag, 28. März 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62201-23
Wenn Sie als Anwältin/Anwalt forensisch tätig sind und immer wieder mit Befragungen sowie Vernehmungen zu tun haben, ob im Straf-, Verkehrs- oder im allgemeinen Zivilrecht, sollten Sie dieses Seminar nicht verpassen. Der BGH schreibt zu diesem Seminar betreffend der Anerkennung gem. § 15 FAO: "Ein Rechtsanwalt, der die Grundlagen der Vernehmungslehre und Vernehmungstaktik beherrscht, wird den auf diesem Gebiet nicht besonders geschulten Rechtsanwälten regelmäßig überlegen sein." (BGH, AnwZ (Brfg) 46/13 vom 18. Juli 2016)
In den meisten Gerichtsverfahren werden die Grundlagen für die Überzeugungsbildung durch die Aussagen der Beteiligten (Angeklagte, Parteien, Zeugen/-innen) gewonnen. Anhand von konkreten Beispielen zeigt der Dozent: Wer fragt, erhält Antworten – wer richtig fragt, die richtigen!
- Technik (Wie fragt man richtig?) und Taktik (Wie fragt man nach dem Richtigen?)
- Vernehmungs-TAKTIK: Orientierung am (Erkenntnis-)Ziel der Mandanten/-innen
- Filmbeispiele aus echten Verfahren zeigen ungeschickte Fragen und deren weitreichende Auswirkungen auf das Aussageverhalten und den Aussageninhalt
- Kommunizieren Sie künftig besser - ausgerichtet an Ihrem jeweiligen (Erkenntnis-)Ziel
- Aktives Nutzen der gewandelten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Bewertung von Aussagen, zur Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Zoom, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 227 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 340 € Mitglieder Anwaltverein
- 378 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download