Verteidigung in Verkehrsstraf- und OWI-Sachen mit Blick auf Revision und Rechtsbeschwerde

Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Wann findet das Seminar statt?

Online | Freitag, 21. April 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62305-23_1

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, die im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht aktiv verteidigen wollen und gleichzeitig ihre Kenntnisse vertiefen und aktualisieren wollen sowie Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht und Strafrecht
Worum geht es?
Die klassischen Verkehrsstraft- und Bußgeldtatbestände werden anhand aktueller Entwicklungen und neuerer praxisrelevanter Rechtsprechung vorgestellt. Dazu werden Verteidigungsstrategien bei Führerscheinentzug und Fahrverbot dargestellt.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtsprechung zu den Tatbeständen: Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Fahrzeugrennen, Vorsatz und Fahrlässigkeit, der „Handy-Verstoß", die Abwesenheitsverhandlung, Beweisverwertungsverbote usw.
  • Richtige Präsentation der Beweismittel vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Widerspruch und Beanstandung, Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Vorstellung einzelner typischer Verfahrensrügen, Rügepräklusion
  • Die Zulassung der Rechtsbeschwerde mit Beispielen
  • Die Sprungrevision als ernsthafte Alternative zur Berufung
Wann findet der Vortrag statt?
08:00 bist 10:00 Uhr, 10:15 bis 11:45 Uhr und 12:00 bis 13:30 Uhr

Wer referiert?

Foto: Carsten Staub
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, Mettmann

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online
  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download

Seminarpaket

Persönliche Beratung
Ronja Lange