Peter Oppler Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München

Biografie
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Peter Oppler, Rechtsanwalt, ist Partner der Kanzlei Oppler Büchner, München-Hamburg und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind: Vertragsgestaltung (Bau-, Generalunter/übernehmer-, Architekten-, Ingenieur- und Projektsteuererverträge), AGB-Recht, rechtliche Aspekte der Leistungsbeschreibung, Nachtragsmanagement, Rechtsprobleme in Zusammenhang mit Bauzeit und gestörtem Bauablauf, Mängelhaftung von Bauunternehmern, Architekten und Ingenieuren, baubegleitende Rechtsberatung, Honorare von Architekten und Ingenieuren, HOAI, Schlichter-, Adjudikatoren- und Schiedsrichtertätigkeit. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen, u. a. Kommentar zur VOB, 20. Auflage 2017 - Münchner Prozessformularbuch Privates Baurecht, 4. Auflage 2013, Beck´scher Großkommentar zur VOB/C, 3. Auflage 2014. Zu seinen Veröffentlichungen zählen auch Aufsätze, Artikel und Fachbeiträge in Fachzeitschriften. Peter Oppler ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Vergabe Spezialt“ sowie ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Immobilien- und Baurecht“ (IBR) und war bis 2013 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein, seither Ehrenmitglied.