Vorsorgevollmacht/Betreuungs- und Patientenverfügung – selbstbestimmt bis zuletzt mit anwaltlicher Begleitung

Bitte beachten Sie: Dieses Seminar musste vom ursprünglich geplanten Termin (Freitag, 12. April 2024) verschoben werden.
Wann findet das Seminar statt?

Online | Freitag, 21. Juni 2024 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61206-24

An wen richtet sich das Seminar?
Ob beratende, gestaltende oder begleitende Anwälte/-innen im Vorsorgerecht , Justiziare/-innen in einem Verband, einem Betreuungsverein oder einer Pflegeeinrichtung – angesprochen sind Kollegen/-innen aus den unterschiedlichsten Rechts- und Tätigkeitsgebieten, insbesondere aus dem Familien-, Sozial-, Medizin- und Betreuungsrecht.
Worum geht es?
Selbstbestimmung bis zuletzt verlangt Vorsorge jetzt. Aber wie? Vorsorgevollmacht/Betreuungs- und Patientenverfügung, etc. – wie wird richtig beraten, gestaltet und umgesetzt und wie werden unerwünschte Eingriffe in die Selbstbestimmung abgewehrt?
Was sind die Schwerpunkte?
  • Verfassungsrechtliche Basics: Das neue Betreuungsrecht mit Exkurs in die Ehegattenbeistandschaft
  • Die Gestaltung von Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
  • Der Streit um die wirksame Vollmacht und die Abwehr der unerwünschten Betreuung
  • Der Missbrauch der Vollmacht
  • Die Gestaltung der Patientenverfügung und ihre Umsetzung/das Gespräch mit der Ärztin/dem Arzt (§ 1828 BGB)
  • Überblick über Entscheidungen aus dem Erb-, Haftungs-, Arzneimittel-, Straf-, Sozialrecht
Wann finden die Vorträge statt?
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Gudrun Doering-Striening
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Sozialrecht, Essen

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Vorsorgevollmacht/Betreuungs- und Patientenverfügung – selbstbestimmt bis zuletzt mit anwaltlicher Begleitung

Persönliche Beratung
Ronja Lange