Zertifizierungslehrgänge

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Mit der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) haben Sie die Möglichkeit, Ihre herausragenden Kenntnisse im Bereich des Steuerstrafrechts werbewirksam herauszustellen. 

Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Unternehmensjuristinnen und Unternehmensjuristen. Wenn Sie Erfahrungen im Steuerrecht und/oder im Strafrecht haben, werden Sie von der neuen Zertifizierung und den damit verbundenen Werbemöglichkeiten profitieren. Die Lehrgänge werden von Fachseminare von Fürstenberg durchgeführt.

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Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Die Aktualität des Wirtschaftsstrafrechts ist ungebrochen und das kommende Unternehmensstrafrecht kündigt den nächsten großen Umbruch an. Strafrecht und Compliance sind präventiv wie repressiv für jedes Unternehmen von Bedeutung, zumal der Rahmen möglicher Sanktionen groß ist. Wirtschaftsstrafrecht hat Hochkonjunktur.

Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Fachanwälte für Strafrecht, wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte sowie Syndici aus den Rechtsabteilungen der Unternehmen. Die Lehrgänge werden von Fachseminare von Fürstenberg durchgeführt.

Kosten der Zertifizierung

Erstantrag auf Zertifizierung
Für die Bearbeitung des Erstantrages auf Zertifizierung wird eine Gebühr von 275,00 € zzgl. gesetzl. USt. erhoben.

Rezertifizierung (§ 7 der Richtlinie)
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Rezertifizierung beträgt die Gebühr 100,00 € zzgl. gesetzl USt. 

Fälligkeit
Die entsprechende Gebühr ist mit Rechnungslegung fällig.

Rezertifizierung

Die Erlaubnis, die Bezeichnung "Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)"  bzw. "Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)"  zu führen, gilt für die Dauer von 2 Jahren nach Verleihung. Sie erlischt mit dem Ablauf des Zertifizierungszeitraumes. Vom Zeitpunkt des Erlöschens an dürfen die Bezeichnung und sonstige Hinweise wie Logos nicht mehr verwendet werden. Die Erlaubnis wird auf Antrag für zwei Jahre verlängert, wenn der Inhaber die Fortbildungsverpflichtung nach § 5 erfüllt. Ein Verlängerungsantrag muss spätestens im Jahr des Ablaufs der Gültigkeit gestellt werden.

Antragstellung

Über die Erlaubnis, die Bezeichnung "Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)" zu führen, entscheidet der Beirat.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung einzureichen:

  • die Anwaltszulassung und ggf. die Erlaubnis der zuständigen Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung als Fachanwältin bzw. Fachanwalt für Steuer- und/oder Strafrecht zu führen
  • das Zertifikates der „Fachseminare von Fürstenberg“ über die Teilnahme an dem Lehrgang nach § 3
  • eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an den Klausuren nach § 3 Abs. 3
  • eine Liste mit praktischen Fällen nach § 4. Die Falllisten müssen enthalten: Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit, Stand der Angelegenheit. Der Beirat behält sich vor, zur Prüfung der Plausibilität die Vorlage anonymisierter Arbeitsproben zu verlangen.
  • soweit nach § 3 Abs. 4 erforderlich, Nachweise über die Fortbildung gemäß § 5.