Selbststudium im DAA E-Learning-Center Fortbildung wann und wo Sie wollen

 Online-Vorträge

Unsere Online-Vorträge sind aufgezeichnete Referate ausgewählter Referentinnen und Referenten. Nach Buchung haben Sie 3 Monate Zeit, die Vorträge anzusehen und die Lernerfolgskontrolle zu absolvieren. Eine Teilnahmebescheinigung über die Fortbildungsstunden erhalten Sie direkt im Anschluss.

 Online-Fachanwaltslehrgänge

Durch die komplette Digitalisierung der Fachanwaltslehrgänge lassen sich Präsenz- und Selbststudiumsphasen beliebig kombinieren und die Vorteile des On- und Offline-Lernens bestens vereinbaren. Sogar das Absolvieren eines kompletten Kurses ist online möglich. Nur die Klausur schreiben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer noch gemeinsam mit den anderen Teilnehmenden als Aufsichtsarbeit. Aber auch hier arbeiten wir an einer Lösung!

Ich freue mich schon auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.


Hartwig Hümme 

Telefon: 030 726153-135
E-Mail: huemme@anwaltakademie.de

Zur optimalen Nutzung auf mobilen Devices empfehlen wir Ihnen den Zugang über unsere kostenfreie App, die Sie sich hier herunterladen können:

Oder besuchen Sie das E-Learning-Center direkt über den Browser.

Lernen Sie das E-Learning-Center kennen!

Die Buchung der Seminare nehmen Sie auf unserer Website vor. Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu unserer Lernplattform "E-Learning-Center". Dort sind Ihre Inhalte zum Selbststudium übersichtlich und intuitiv aufbereitet. Zudem sind auf der Plattform Ihre Leistungsnachweise hinterlegt, die Sie jederzeit abrufen können.

Die Nutzungsbedingungen für unser E-Learning-Center finden Sie hier.

 

Wollen Sie sich einen ersten Eindruck verschaffen?

Um das E-Learning-Center unverbindlich kennen zu lernen, besuchen Sie es direkt über den Browser.

Nutzen Sie bitte folgende Zugangsdaten:
E-Mail: test@elc.de
Passwort: daa123456

 

Eine kurze Vorstellung des E-Learning-Centers als Video

Anerkennung gem. § 15 Absatz 4 FAO

Bei unseren Angeboten im Selbststudium haben wir die erforderliche Lernerfolgskontrolle direkt integriert. Vom Inhalt werden Sie zu den Kontrollfragen geführt, und nach dem erfolgreichen Absolvieren wird Ihnen die Bescheinigung zusammen mit dem Verlauf der Lernerfolgskontrolle angezeigt. Zu Ihrer Sicherheit erhalten Sie diese Datei auch noch per E-Mail.

Der rechtliche Hintergrund:
Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde § 15 der Fachanwaltsordnung geändert. Seither heißt es dort bezogen auf die Möglichkeit des Selbststudiums in Absatz 4:
„Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.“