Online-Vorträge (gem. § 15 Abs. 4 FAO)

Fortbildung unabhängig von Gesprächen mit Mandantinnen und Mandanten sowie Gerichtsterminen - Online-Vorträge im Selbststudium (gem. § 15 FAO)

Mit der abschließenden Lernerfolgskontrolle, die das vermittelte Wissen festigt, ist die Anerkennung von bis zu 5 Zeitstunden (gem. § 15 Abs. 4 FAO) durch die Rechtsanwaltskammern gesichert. Nach erfolgreichem Abschluss werden die Bescheinigungen nebst Lernerfolgskontrolle im persönlichen Bereich im E-Learning-Center gespeichert und direkt per E-Mail an Sie versendet. 

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