Unternehmenssanierungen Update

Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 26. Juni 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61706-24

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Insolvenzverwalter/-innen und Sanierungsberater/-innen, die sich über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Restrukturierung von Unternehmen informieren möchten.
Worum geht es?
Die im Jahr 2023 noch immer wirkenden und schwer abzufedernden wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie, die in vielen Branchen zu beklagenden stockenden Lieferketten und die exorbitanten Preissteigerungen auf dem Rohstoff- und Energiemarkt infolge des Ukraine-Konflikts stellen für Unternehmen große Herrausforderungen bei der finanztechnischen Sanierung dar. Gleichzeitig steht den „notleidenden“ Unternehmen – sicherlich auch infolge des Tilgungsbeginns für Corona-Hilfen in 2023 – ein mannigfaltiger Werkzeugkasten an rechtlichen Instrumenten zur Bewältigung dieser Herausforderungen an eine Neuausrichtung und Restrukturierung des eigenen Geschäftsbetriebes zur Verfügung. Nachdem bereits im Jahre 2012 mit Schaffung eines erleichternden Zugangs zum Rechtsinstitut der Eigenverwaltung (ESUG) eine meilensteinartige Reform stattgefunden hat, gaben in den vergangenen Jahren die EU-Restrukturierungsrichtlinie und die Evaluation des ESUG für den deutschen Gesetzgeber Anlass zur neuerlichen Fortentwicklung und Ergänzung des bestehenden Insolvenz- und Sanierungsrechts. Die mit dem zum 01.01.2021 in Kraft getretenen Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) einhergehenden einschneidenden Änderungen des Insolvenzrechts im Bereich der Eigenverwaltung, der Systematik der Insolvenzantragsgründe und der Geschäftsführerhaftung sowie insbesondere der Implementierung eines präventiven Restrukturierungsrahmens (StaRUG) als Vehikel zu einer vorinsolvenzlichen Unternehmenssanierung bedeuten für alle an einem Restrukturierungsvorhaben beteiligten Personen Chancen, aber auch Risiken. Mit dem zwischenzeitlich vorgelegten Entwurf einer EU-Richtlinie zur weiteren Harmonsierung des Insolvenzrechts ist der Weg bereitet für erneute Anpasssungen nicht lediglich im materiellen Insolvenzrecht, sondern auch abermals im Insolvenzverfahrensrecht. Im Seminar erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe der bisherigen Erfahrungen etwa in der StaRUG-Praxis eigene Vorstellungen und Lösungsansätze zu einer erfolgversprechenden Restrukturierung eines Unternehmens mit den Mitteln der facettenreichen Sanierungsrechtssystematik für sich selbst oder für Ihre Mandanten/-innen entwickeln.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Überblick zu den rechtlichen Varianten der Unternehmenssanierung
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Durchführung frühzeitig eingeleiteter und gut vorbereiteter Sanierungen: Neues aus der StaRUG-Praxis
  • Anwendungsbereich des eigenverwaltungsbasierten Insolvenzplanverfahrens bei umfassenden rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Sanierungsvorhaben
  • Anforderungen an die Eigenverwaltungsplanung
  • „Environmental, Social and Corporate Governance“ ESG und Unternehmenssanierungen
Wann findet der Vortrag statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00-16:45 Uhr

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Heilbronn
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Verwaltungsrecht, Heilbronn

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

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Persönliche Beratung
Lara Jürgens