Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Frankfurt a. M. | Donnerstag, 23. Mai 2024, 09:00 Uhr bis Freitag, 24. Mai 2024, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72204-24

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Kriminaltechnik im Strafverfahren

    Donnerstag, 23. Mai 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich insbesondere an Fachanwälte/-innen für Strafrecht sowie an Strafverteidiger/-innen.
    Worum geht es?
    Das Seminar behandelt die Kriminaltechnik als Herausforderung an professionell verstandene Strafverteidigung. Die Teilnehmenden werden geschult, die einzelnen Ermittlungsschritte kontrollieren zu können: Kontrolle der Tatortarbeit, Kontrolle des naturwissenschaftlich-technischen Gutachtenteils, Kontrolle der Befundbewertung: kriminaltechnische Beweisführung und tatrichterliche Überzeugungsbildung, Indizienbeweis, Beweisring und Beweiskette (Bayes'sches Theorem, Produktregel), Merkmalswahrscheinlichkeit, Belastungswahrscheinlichkeit.
    Was sind die Schwerpunkte
    • Kriminaltechnik im System der Kriminalwissenschaften
    • Abgrenzungen, Begriff, Bedeutung, Problematik: naturwissenschaftliche und technische Fehlerquellen, Forschungs- und Ausbildungsdefizite, personenbedingte Fehlerquellen
    • Die einzelnen kriminaltechnischen Fachrichtungen und ihre typischen Probleme im Überblick
    • Formspuren: menschliche Spurenfelder (Fingerspuren, Handflächen, Fußsohlen, Ohren, Lippen), technische Spurenfelder (Schuhe, Reifen, Werkzeuge, Schlösser)
    • Materialspuren: serologische Spurenfelder (Blut, Urin, Sekrete, Sperma, Haare, Exkrete, Wasser, Boden, Luft), stoffliche Spurenfelder (Glas, Lack, Metall, Kunststoff, Holz, Textilien)
    • Spezielle Spurenbereiche: Rauschmittel (Betäubungsmittel, Alkohol, Tabletten), Toxikologie, Schusswaffen, Munition, Brand/Explosion, Kfz-Identifizierung, Stimmen/Sprache, Leichen

    Wer referiert?

    Staatsanwalt a. D., Dortmund
  • Block 2: Besonderheiten der Verteidigung im Sexualstrafrecht

    Freitag, 24. Mai 2024 • 09:00 - 18:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Das Seminar richtet sich an Strafverteidiger/-innen und auch an Opferanwälte/-innen, die Kenntnisse in diesem sensiblen Gebiet des Strafrechts erwerben oder vertiefen möchten. Insbesondere Fachanwälte/-innen für Strafrecht sind angesprochen.
    Worum geht es?
    Das Seminar verschafft einen umfassenden Einblick in die gutachterlichen Untersuchungen und vermittelt neueste kriminologische Erkenntnisse zur Legalbewährung, zur Entwicklung der Deliktsfelder und zur Effizienz der Strafverteidigung. Anhand praktischer Beispiele aus Strafverfahren wird der Umgang mit Mandanten/-innen im Sexualstrafrecht erläutert.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Neuerungen nach der Reform des Sexualstrafrechts
    • Materiellrechtliche Fragen im Sexualstrafrecht
    • Analyse und Kritik von aussagepsychologischen und psychiatrischen Gutachten
    • Auswahl und Kontrolle von (Psycho-)Sachverständigen
    • Beweisantrag und alternatives Gutachten (second opinion) vor dem Hintergrund der Revision
    • Die Sistierung des/der „eigenen“ Sachverständigen gem. § 245 StPO
    • Die zivilrechtliche Haftung des/der Strafverteidigers/-in mit Blick auf § 839 a BGB
    • Die zivilrechtliche Haftung des/der gerichtlich bestellten Sachverständigen (§ 839 a BGB) mit Blick auf die Wiederaufnahme des Strafverfahrens
    • Aussage gegen Aussage und ihre verfahrensrechtlichen Konsequenzen
    • Revisionsrechtliche Angriffe gegen die Beweiswürdigung des Tatrichters
    • Sexualanamnese sowie Schuldfähigkeitsbegutachtung
    • Prognosegutachten im Strafvollzug und Täter-Opfer-Ausgleich
    • Ergänzungspflegschaft bei mangelnder Verstandesreife des/der Zeugen/-innen
    • Prozessuale Besonderheiten
    • Versagung der Akteneinsicht, § 406e Abs. 2, S. 2 StPO
    • Psychosoziale Prozessbegleitung, § 406g StPO

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Sabine Nowara
    Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Waltrop
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wer referiert?

Staatsanwalt a. D., Dortmund
Foto: Prof. Dr. Sabine Nowara
Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin, Waltrop
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht, Gescher

Wo findet das Seminar statt?

Lindner Hotel Frankfurt Höchst, Bolongarostraße 100, 65929 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 3300200
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 25. April 2024 • EZ/ÜF 129,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie

Seminarpaket Strafrecht: 2 x 7,5 Stunden

Persönliche Beratung
Angelique Hilliges