Förder­möglich­keiten für Hamburg

Wer wird gefördert?


Gefördert werden:

  • Beschäftigte, Selbstständige, Auszubildende
  • Beschäftigte, Selbstständige des Hamburger Handwerks
  • Existenzgründer (ALG I und II) Selbstständige im ALG II Bezug
  • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im ALG II Bezug (Aufstocker)
  • Beschäftigte im „Hamburger Modell“

Was wird gefördert?

Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,- € monatlich verdienen), die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Bei Auszubildenden beträgt die Förderung 50 %, max. 750,- €

  • Bei Beschäftigten/Selbstständigen des Hamburger Handwerks 75 % Förderung, max. 2.000,- €/Schwerpunkte: Umwelttechnik,Qualitätspolitik, technische Innovation
  • Bei Existenzgründern bis zu 75% Förderung, max. 1.125,- €
  • ALG I/II Bescheid, zzgl.Einstiegsgeld bzw. Gründungszuschuss
  • Gewerbeanmeldung bzw.Bestätigung vom Finanzamt bei Freiberuflern

Bei Beschäftigten nach dem Hamburger Modell 2.000,- € Weiterbildungsbonus–Budget.
Es werden nur Weiterbildungen mit einem Wert über 250,- € gefördert.
Pro Person kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus alle zwei Kalenderjahre beantragt werden.
Grundsätzlich ist eine Begründung des Arbeitgebers vorzulegen.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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