Förder­­möglich­keiten für Rhein­land-Pfalz

Wer wird gefördert?


Gefördert wird die berufliche Weiterbildung. 

Voraussetzungen:  

  • Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz,
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben
  • oder
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000 € (inkl. MwSt).

Personengruppen von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Ausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler/-innen
  • Nicht Erwerbstätige

Was wird gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und der fachlichen Kompetenz dienen.
Dazu gehört die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowohl für Handwerksberufe, technische und kaufmänische Berufe als auch soziale und pflegerische Berufe Weiterbildungsmaßnahmen die nach dem Bildungsfreistellungsgesetztes als berufliche Weiterbildung anerkannt sind.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden 50 % der entstehenden Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) - sonstige Kosten, wie z. B. Lehr- und Lernmittel, Fahrtkosten, Unterbringungs- und Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.

Die maximale Förderhöhe beträgt 500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.

Kosten werden nur für durchgeführte Weiterbildungen erstattet. Nehmen Sie an der Weiterbildung nicht teil, kann auch dann keine Erstattung erfolgen, wenn Ihnen hierfür bereits Kosten entstanden sein sollten.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind:

  • Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kosten weniger als 100 € betragen
  • Weiterbildungen, zu denen sich der/die Antragsteller/-in bereits vor Erhalt des QualiSchecks angemeldet hat
  • Weiterbildungsmaßnahmen für den Erwerb rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Fach- und Sachkundenachweise für Funktionen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist
  • Arbeitsplatzbezogene Weiterbildungsmaßnahmen und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen und Trainings, also Maßnahmen, deren Inhalt nur im Rahmen des gegenwärtigen Arbeitsplatzes der oder des Beschäftigten in dem Unternehmen verwendbar ist und mit denen Qualifikationen vermittelt werden, die nicht oder nur in sehr begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder Arbeitsbereiche übertragbar sind
  • Weiterbildungsmaßnahmen, in denen Inhalte oder Methoden bzw. Technologie von L. Ron Hubbard angewandt, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet werden.
  • Der Erwerb einer Fahrerlaubnis
  • Die Teilnahme an Informationsveranstaltungen, Fachtagungen, Messen und Kongressen
  • Weiterbildungen, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden
  • Unselbstständige Teile einer Gesamtmaßnahme (z. B. einzelne Semester)

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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