Förder­­möglich­keiten für Schles­wig-Holstein

Wer wird gefördert?


Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhalten einen Zuschuss zur beruflichen Weiterbildungsmaßnahme.
Als Beschäftigte gelten:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich Auszubildende
  • in Heimarbeit Beschäftigte sowie ihnen gleichgestellte und andere arbeitnehmerähnliche Personen
  • Weiterbildungen für Auszubildende werden gefördert, wenn es sich um Inhalte handelt, die nicht im Rahmen der Ausbildung vermittelt werden.
  • Der beschäftigende Betrieb muss einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung. Das Seminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der Stundensatz, der dem Weiterbildungsseminar zugrunde liegt, wird bis zur Höhe von 12 € anerkannt. Das Weiterbildungsseminar soll bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein hat. Der Antrag muss vor Beginn der Weiterbildung gestellt und bewilligt sein.

Wie wird gefördert?

Weiterbildungsbonus nur in folgenden Fällen anwendbar:

  • bei Weiterbildungsmaßnahmen über 1.000 €,
  • bei Weiterbildungsmaßnahmen unter 1.000 €, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Förderempfängers/der Förderempfängerin über 20.000 € (bzw. 40.000 € für Zusammenveranlagte) liegt sowie bei Personen, die bei Antragstellung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder deren Erwerbstätigkeit weniger als 15 Stunden/Woche beträgt.
  • Das Weiterbildungsseminar muss mindestens 16 Stunden und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen.

Gezahlt wird ein Zuschuss von 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Diese setzen sich zusammen aus den zuwendungsfähigen Seminarkosten und – sofern der Arbeitgeber den Beschäftigten für die Dauer der Weiterbildungsmaßnahme freistellt - aus den pauschalierten Lohnkosten während der Freistellung. Durch die Anrechnung der pauschalierten Lohnkosten können bis zu 100 % der Seminarkosten bezuschusst werden. Sofern der Betrieb den Beschäftigten nicht freistellt, hat der Arbeitgeber 55 % der Seminarkosten zu tragen, die restlichen 45 % können bezuschusst werden.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der Seminarkosten, maximal jedoch 2.000 € je Seminar und Teilnehmendem.

Die Bagatellgrenze liegt bei 160 € Seminarkosten.

Was ist von der Förderung ausgeschlossen?

Nicht gefördert werden u. a. Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte in Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts, Weiterbildungsmaßnahmen in Religionsgemeinschaften, Beschäftigte einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen, Weiterbildungsmaßnahmen,  die die Landwirtschaftskammer durchführt, Beschäftigte aus Transfergesellschaften sowie Personen, die arbeitslos gemeldet sind.

Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.

Benjamin Franklin

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