Dr. Eberhard Baden Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht, Bonn

Biografie
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Dr. Eberhard Baden, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, praktiziert vornehmlich auf diesen Gebieten, insbesondere im Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrecht, aber auch im Verfassungsrecht und anderen Teilgebieten des besonderen Verwaltungsrechts sowie im Architektenrecht. Neben zahlreichen Veröffentlichungen in den Rechtsgebieten des Bau- und Architektenrechts, des Beamten-, Disziplinar- und Personalvertretungsrechts sowie der Rechts- und Gesetzgebungstheorie ist Dr. Baden Mitverfasser der Kommentare zum BPersVG (Kommentar f. d. Praxis v. Altvater-Baden-Baunack-Berg-Dierßen-Herget-Kröll-Lenders-Noll, ab 7. Aufl. (demnächst inzw. 11. Aufl.) sowie Basiskommentar v. Altvater u.a., ab 6. Aufl., inzw. . 9. Aufl.), des Kommentars von Neuenfeld-Baden-Dohna-Groscurth, "Handbuch des Architektenrechts" mit HOAI und Mitautor in Redeker/Uechtritz, "Anwaltshandbuch für Verwaltungsverfahren" (Teilgebiete "Beamtenrecht" und "Disziplinarrecht"), in Blanke/Fedder, "Privatisierung" sowie im Nomos-Formularbuch "Verwaltungsrecht". Er ist Mitglied der Beiräte der Deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung sowie der Zeitschrift für Gesetzgebung (ZG) und ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften "Baurecht", "IBR-Immobilien- und Baurecht" sowie "Der Personalrat". Zudem gehört er als Vorsitzender dem gemeinsamen Vorprüfungsausschuss für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung "Verwaltungsrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln an; er war jahrelang auch Vorsitzender von Prüfungskommissionen in der zweiten juristischen Staatsprüfung.