Sebastian Scharmer Rechtsanwalt, Berlin

Biografie

Sebastian Scharmer, Rechtsanwalt, arbeitet schwerpunktmäßig bundesweit als Strafverteidiger in Vollzugs- und Vollstreckungssachen, sowohl Freiheitsstrafe, als auch die Maßregeln nach §§ 63, 64 und 66 StGB betreffend. Unter anderem erging auf seine Verfassungsbeschwerde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2012, mit dem sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig aufgehoben worden sind. Er ist Autor zahlreicher Stellungnahmen zu Gesetzesinitiativen zum Vollzug auf Länder- und Bundesebene, war Sachverständiger im Rechtsausschuss des Bundestages zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung sowie in verschiedenen Landtagen. Für den DAV saß er in der Berlin-Brandenbruger Expertenkommission zur Vorbereitung der gesetzlichen Neuregelung zum Vollzug der Sicherungsverwahrung und vorangehender Strafe. Er ist unter anderem Mitautor des Anwaltkommentar Untersuchungshaft und zudem Vorstandsmitglied der Berliner Strafverteidigervereinigung.