Auskunftspflichten und Informationsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Freitag, 12. Mai 2023 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61309-23
Erbrechtliche Praktiker/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Erbrecht
Auskunftsansprüche sind bei der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate von zentraler Wichtigkeit, jedoch mit vielen formellen und materiellen Fragestellungen behaftet. Anhand praktischer Fälle werden diese Fragestellungen dargestellt und gelöst.
- Auskünfte von Behörden, Gerichten und Privaten
- Beschaffung eines Erbscheins oder Europäischen Nachlasszeugnisses
- Einsicht in die Nachlassakten und Betreuungsakten, ins Grundbuch sowie in die Grundakten, ins Handelsregister nebst den Handelsregisterakten
- Prozessuale Vorlageansprüche
- Die gesetzlich geregelten Auskunftsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
- Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten im Besonderen
- Die Wertermittlungsansprüche im Erb- und Pflichtteilsrecht
- Familienrechtliche Auskunftsansprüche mit Bezug zum Erbrecht
- Die richterrechtlich entwickelten Auskunftsansprüche
- Allgemeine zivilrechtliche Auskunftsansprüche mit Bezug zum Erbrecht
- Die Stufenklage
- Die Vollstreckung eines umfassenden Auskunftsurteils
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download