Aktuelle Rechtsprechung und neue Entwicklungen aus den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen

Hinweis: Das Seminar findet am 2. Mai und am 3. Mai 2024 mit jeweils 2,5 Stunden statt.
Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 02. Mai 2024, 16:00 Uhr bis Freitag, 03. Mai 2024, 18:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61703-24

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht, Treuhänder/-innen, Verwalter/-innen und Gläubigervertreter/-innen, die mit den Verfahren zur Erreichung der Restschuldbefreiung befasst sind
Worum geht es?
Die aktuellen Entwicklungen und die Rechtsprechung der Verfahren natürlicher Personen werden anhand von Fällen aus der Praxis aufbereitet.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtsprechung 2020 und 2021
  • Die gesetzlichen Änderungen zur Verkürzung der Laufzeit auf drei Jahre ab dem 01.10.2020
  • Der selbstständige Schuldner/die selbständige Schuldnerin
  • Pfändbarkeit von Guthaben in Riester- und Direktversicherungen
  • Basiskonto und P-Konto
  • Weitere gesetzliche Änderung zu den Insolvenzverfahren der natürlichen Personen
Wann finden die Vorträge statt?
jeweils 16:00 bis 18:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Kai Henning
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Dortmund

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
Lara Jürgens