Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren und Strafverfahren

Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Wann findet das Seminar statt?

Online | Mittwoch, 15. Mai 2024 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62307-24

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte/-innen, die straf- und verwaltungsrechtliche Verkehrssachen bearbeiten.
Worum geht es?
Wann ist der "Lappen" weg, und wie bekommt man ihn wieder? Gegenstand des Seminars sind u. a. Fragen zum Entzug der Fahrerlaubnis im Verwaltungsverfahren, insbesondere bei einer Alkohol- und Drogenproblematik.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Regeln des neuen Cannabisgesetzes und die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis
  • Kiffen, wenn der Arzt kommt. Regelungen des neuen Medizinal-Cannabisgesetzes – MedCanG
  • Darf die Begutachtungsstelle die MPU auch bei einer einmaligen Fahrt unterhalb von 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration anordnen? (BVerwG, Urteil v. 17.03.2021 – 3 C 3/20, SVR 2021, 433, Beck-online).
  • Können Schulungsmaßnahmen den Entzug der Fahrerlaubnis verhindern? (BayObLG, Beschluss v. 03.05.2021 - 204 StRR 167/21, BeckRS 2021, 38493)
  • Erörtert wird u. a. auch, welche Maßnahmen bereits im Strafverfahren im Hinblick auf ein evtl. sich anschließendes Verwaltungsverfahren getroffen werden sollten.
Wann findet der Vortrag statt?
10:00 bis 12:45 Uhr und 14:00 bis 16:45 Uhr

Wer referiert?

Foto: Gracia Dahmen
Oberamtsanwältin, Staatsanwaltschaft Duisburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
Ronja Lange