Pflichten nach Hinweisgeberschutzgesetz

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 23. September 2024 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62851-24

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/innen für IT-Recht, Syndikusrechtsanwälte/-innen; Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte/-innen
Worum geht es?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Erstmals ist branchenübergreifend für nahezu alle Unternehmen die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis, insbesondere zum Verfahren bei der internen Meldestelle.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Das HinSchG im Überblick
  • Interne Meldestelle: Organisatorische Anforderungen an den/die Arbeitgeber/-in
  • „Externe“ interne Meldestellen: Auslagerung auf Dienstleister, z. B. Ombudsstellen
  • Zentrales Hinweisgebersystem im Konzern
  • Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen
  • Datenverarbeitungen zwischen DSGVO und HinSchG
  • Auskunftsansprüche betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Duisburg

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 97 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 145 € Mitglieder Anwaltverein
  • 161 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Pflichten nach Hinweisgeberschutzgesetz

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff