Pflichten nach Hinweisgeberschutzgesetz
Online | Montag, 23. September 2024 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62851-24
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/innen für IT-Recht, Syndikusrechtsanwälte/-innen; Mitarbeitende in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und Datenschutzbeauftragte/-innen
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist im Juli 2023 in Kraft getreten. Erstmals ist branchenübergreifend für nahezu alle Unternehmen die Umsetzung einer internen Meldestelle als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Das HinSchG bewegt sich im Spannungsfeld von IT-Recht, Arbeitsrecht und Datenschutzrecht, ohne jedoch die sich daraus ergebenden Rechtsfragen vollständig aufzulösen. Auch der Übergang vom Hinweisgebersystem zu anschließenden internen Ermittlungen des/der Arbeitgebers/-in bei fortgesetztem Schutz des/der Hinweisgebers/-in ist zu betrachten. Das Online-Seminar stellt daher die Pflichten nach dem HinSchG dar und beantwortet typische Fragen aus der Praxis, insbesondere zum Verfahren bei der internen Meldestelle.
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Das HinSchG im Überblick
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Interne Meldestelle: Organisatorische Anforderungen an den/die Arbeitgeber/-in
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„Externe“ interne Meldestellen: Auslagerung auf Dienstleister, z. B. Ombudsstellen
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Zentrales Hinweisgebersystem im Konzern
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Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen
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Datenverarbeitungen zwischen DSGVO und HinSchG
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Auskunftsansprüche betroffener Personen nach Art. 15 DSGVO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 100 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 150 € Mitglieder Anwaltverein
- 167 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"