Lebensmittelrecht – was man wissen muss!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 01. Oktober 2024 • 09:00 - 15:15 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61552-24

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen sowie Mitarbeitende der Rechtsabteilungen von Lebensmittel- und Handelsunternehmen
Worum geht es?
Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie Mandanten/-innen aus der Lebensmittel-Branche im Beratungsalltag kompetent begleiten. Dank eines systematischen Überblicks über das Lebensmittelrecht im Allgemeinen sowie über aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, insbesondere im Bereich der Lebensmittelwerbung, können Sie Problembereiche besser für Ihre Mandanten/-innen identifizieren. Es wird zudem aufgezeigt, welche Möglichkeiten in der Praxis in den Grenzbereichen (Borderline) denkbar erscheinen.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Lebensmittel-Begriff und Abgrenzung zu anderen Kategorien
  • Novel Food: Anwendungsbereich, Ausnahmen und die Frage der Beweislast
  • Darstellung des spezifischen Irreführungsverbots anhand von Fallbeispielen
  • Verbot von krankheitsbezogener Werbung
  • Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims)
  • Handhabung des Mandats im Rahmen des Wettbewerbsrechts
Wann finden die Vorträge statt?
09:00 Uhr bis 11:45 Uhr und 12:30 Uhr bis 15:15 Uhr

Wer referiert?

Foto: Dr. Andreas Reinhart
Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München

Wo findet das Seminar statt?

Zoom, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 193 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 290 € Mitglieder Anwaltverein
  • 290 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
  • 322 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer

Lebensmittelrecht – was man wissen muss!

Persönliche Beratung
Jana Hartwig