Dr. Andreas Reinhart Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München

Biografie
Foto: Dr. Andreas Reinhart

Dr. Andreas Reinhart ist Rechtsanwalt in München und Partner der REINHART Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowie Lehrbeauftragter für Lebensmittelrecht an der TU München und der Uni Salzburg. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung und anwaltlichen Vertretung von Unternehmen der Lebensmittel-, Pharma- und Kosmetikbranche. Neben zahlreichen Zeitschriftenpublikationen ist er Herausgeber des Kommentars zur "Novel Food-Verordnung" (Behr´s Verlag), des Kommentars zur "KosmetikVO" (C.H. Beck Verlag) sowie des Praxishandbuchs "Kosmetische Mittel" (Behr´s Verlag). Außerdem ist er Mitherausgeber des HWG-Kommentars "Gröning" (WVG) sowie u. a. Mitautor des UWG-Kommentars "Fezer/Büscher/Obergfell" (C.H. Beck), wo er den Bereich der Lebensmittel- und Heilmittelwerbung kommentiert. Er ist Bearbeiter des Themas Nebengebiete des UWG im Handbuch des Fachanwalts Gewerblicher Rechtsschutz (Heymanns) und Mitautor in dem Kommentar zum Lebensmittelrecht "Dannecker/Gorny" (Behr´s Verlag). Bereits seit 2006 ist er Dozent für die DeutscheAnwaltAkademie.