Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Hamburg | Donnerstag, 04. Dezember 2025, 08:00 Uhr bis Freitag, 05. Dezember 2025, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 71160-25

An wen richtet sich das Seminar?

Die Veranstaltung im Baurecht ist für Anwälte und Anwältinnen interessant, die ihre Fortbildung in einem Rutsch absolvieren möchten. Das Seminarpaket umfasst 15 Vortragsstunden (3 Blöcke á 5 Stunden) und findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren Sie von einem rabattierten Preis.

Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Mangelhafte Bauleistung und technische Regelwerke (DIN-Normen) – dargestellt anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung

    Donnerstag, 04. Dezember 2025 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht sowie Mitarbeitende in Rechtsabteilungen von Unternehmen des Baugewerbes und öffentliche Auftraggeber und Auftraggeberinnen.

    Worum geht es?

    „Wurden die maßgeblichen DIN-Normen und andere Regelwerke eingehalten, ist der Prozess für den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin bereits gewonnen, bei einem Verstoß droht ein verlorener Prozess.“ So die verbreitete Meinung.

    Dabei wird jedoch übersehen, dass die Rechtsprechung insoweit eher uneinheitlich ist: Mal liegt bei einem Verstoß gegen DIN-Normen immer auch ein Mangel vor, während in anderen Fällen selbst bei Nichteinhaltung der DIN-Normen kein Mangel festgestellt werden kann – und sogar umgekehrt.

    Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind so eine nicht mehr begründbare Glaubensfrage, die Baubeteiligte, Juristen und Juristinnen sowie Sachverständige in Erklärungsnöte bringt. In ihrer Not setzen diese nicht selten kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a. R. d. T. mehr oder minder kritiklos gleich.

    Wie aber ist vorzugehen, um dennoch die Interessen der Mandantschaft – notfalls gegen DIN-Normen und das von dem gerichtlichen Sachverständigen gefundene Ergebnis – erfolgreich zu vertreten?

    Anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung werden in diesem Seminar sowohl die technischen Probleme als auch die juristischen Fehlvorstellungen besprochen. Zudem gewinnen die Teilnehmenden auch wichtige Einblicke in die richterliche Denkweise. Tipps zu taktischen und prozessrechtlichen Strategien für den forensisch tätigen Rechtsanwalt bzw. die forensisch tätige Rechtsanwältin werden bei diesem sehr praxisrelevanten Seminar nicht zu kurz kommen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Technische Regelwerke

    • Eingang in die richterliche Entscheidungsfindung

    • Richtiger Umgang mit dem Mangelbegriff und technischen Normen

    • Prozessuales

    • Beispiele aus der Rechtsprechung

    • DIN eingehalten – trotzdem Mangel

    • DIN-Verstoß – kein Mangel

    • CE-Kennzeichnung fehlt – Mangel

    • CE-Kennzeichnung fehlt – kein Mangel

    • CE-Kennzeichnung korrekt – trotzdem Mangel

    Wer referiert?

    Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (Spezialkammer für Bausachen)
  • Block 2: Nachträge bei Architekten- und Ingenieurverträgen

    Donnerstag, 04. Dezember 2025 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht, die sich in ihrer Beratungspraxis intensiver mit der Gestaltung und Abwicklung von Planungsverträgen befassen (wollen).

    Worum geht es?

    Die frühzeitige Definition der Planungsziele und die Identifikation von Änderungen der Planungsaufgabe sind beim Planungsvertrag besonders wichtig. Wegen der "Dynamik" des Planungsprozesses gibt es bei Nachtragskonstellationen rechtliche Besonderheiten gegenüber dem Bauvertrag. Sie erhalten einen umfassenden Überblick mit strategischen Hinweisen für die anwaltliche Praxis zur Durchsetzung und Abwehr von Planernachträgen.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Rechtliche und tatsächliche Besonderheiten des Planungsvertrags: Zielermittlungs-, Beratungs-, Koordinierungs- und Dokumentationspflicht, Realisierung mehrerer (Teil-)Erfolge, Besonderheiten des/der Funktionsversprechen(s), der Vorleistungspflicht/Kündigungsvergütung/Abnahme

    • Typische Nachtragskonstellationen und rechtliche Instrumente: Behinderung/Planungsstillstand, Erweiterungen, Änderungen/Modifikationen, reine Preisfortschreibungen

    • Besonderheiten der gesetzlichen Anordnungs- und Abrechnungsrechte gem. §§ 650b, 650c, 650d, 650q BGB

    • Relevanz und Anwendung der HOAI bei Nachträgen, HOAI 2021 und Anwendung der HOAI 2013 auf Altfälle

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, Mediator, Berlin
  • Block 3: Taktik im Bauprozess

    Freitag, 05. Dezember 2025 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?

    Das Seminar richtet sich an baurechtliche Praktiker und Praktikerinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Bau- und Architektenrecht.

    Worum geht es?

    Auf der Grundlage eines prozessualen Aufbaus nach Klagearten und möglichen Einwendungen werden die Fälle angesprochen, bei denen ein Anwalt/eine Anwältin mehrere Alternativen zur Durchsetzung eines Anspruchs und somit nach taktischen Gesichtspunkten eine Entscheidung zu treffen hat. Dabei werden häufig auftretende materiell-rechtliche Probleme und deren Lösungsmöglichkeiten sowie im Bauprozess häufig auftretende prozessuale Fragen aufgezeigt.

    Was sind die Schwerpunkte?
    • Eingangsüberlegungen bei der Behandlung eines Baurechtsfalls

    • Möglichkeiten der Beweissicherung

    • Mängelbeseitigungsklage gegen den Bauunternehmer bzw. die Bauunternehmerin, Zuschussanspruch wegen Mitverschuldens

    • Vorschussklage

    • Feststellungsklage

    • Schadenersatzklage gegen Bauunternehmer bzw. Bauunternehmerin oder den Architekten bzw. die Architektin, gesamtschuldnerische Haftung

    • Neue Rechtsprechung zu fiktiven Mängelbeseitigungskosten

    • Streitverkündung im Baurecht

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Reutlingen

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau und Architektenrecht, Mediator, Berlin
Rechtsanwalt, Reutlingen
Vorsitzender Richter am Landgericht Koblenz (Spezialkammer für Bausachen)

Wo findet das Seminar statt?

nH Hotel Hamburg-Altona, Stresemannstraße 363-369, 22761 Hamburg
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Telefon: 040 / 4210600
Exklusiv für Teilnehmende

begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. November 2025 • EZ/ÜF 129,21 €

Was kostet die Teilnahme?

  • 480 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 720 € Mitglieder Anwaltverein
  • 800 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Seminarpaket Bau- und Architektenrecht: 3 x 5 Stunden

Persönliche Beratung
Beate Straubel