Einbringung von Immobilien bei Umwandlung und Gesellschaftsgründung
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Montag, 10. Oktober 2022 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61652-22
Fachanwälte/-innen für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Mietrecht
Die Einbringung von Immobilie in eine Gesellschaft ist an der Schnittstelle Gesellschafts-/Miet-/Steuerrecht besonders zu prüfen. Fragen rund um die Gestaltung einer Sachgründung oder Sachkapitalerhöhung (Einzelrechtsnachfolge) als auch zur Gestaltungsalternative Umwandlung (Gesamtrechtsnachfolge) werden besprochen sowie die steuerlichen Grundzüge und Folgen der einzelnen Gestaltungsvarianten. Aus der Sicht von Vermietern/-innen oder Mietern/-innen ergeben sich zudem unterschiedliche Folgen (Haftung/Nachhaftung aus dem Mietverhältnis und/oder dem Übergang des Mietverhältnisses) sei es durch eine Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge oder Vermögensübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge.
- Übersicht Gestaltungsformen
- Steuerrechtliche Grundlagen
- Identitätswahrender Formwechsel (Gesamtrechtsnachfolge)
- Anwachsung (Gesamtrechtsnachfolge)
- Umwandlungsarten und Rechtsfolgen
- Gläubigerschutz der Mietvertragsparteien
- Schutz der Mietvertragsparteien durch AGB-Kontrolle („Stellen“ und „Aushandeln“ von AGB)
- Fall und Lösung zur Ausgliederung
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht, Bielefeld
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download