Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU): Umsetzung in der Praxis und Herausforderungen
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Online | Dienstag, 28. März 2023 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61007-23
Rechtsanwälte/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und im Personalbereich, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die als Datensatz vom behandelnden Arzt/von der behandelnden Ärztin an die Krankenkasse übermittelt wird. Ab dem 01.01.2023 erhalten Arbeitgeber/-innen fortan die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Beschäftigten von der Krankenkasse elektronisch. Das Übersenden des „Gelben Scheins“ durch den/die Arbeitnehmer/-in ist damit meist Geschichte. Dadurch werden etablierte Abläufe und bewährte Rechtspraktiken bei Pflichtverletzungen des/der Arbeitnehmers/-in auf den Kopf gestellt. Zudem ergeben sich zusätzliche Pflichten des/der Arbeitgebers/-in im Datenschutz. Im Online-Seminar werden die Herausforderungen der eAU mit praktischen Lösungsvorschlägen dargestellt und erklärt, warum der „Gelbe Schein“ doch noch nicht ganz ad acta gelegt werden kann.
- eAU – was ändert sich wann?
- Rechtliche Herausforderungen bei der Umsetzung: und täglich grüßt der Datenschutz
- Kollektives: Mitbestimmung des Betriebsrats bei der eAU?
- Individuelles: Anpassung der Prozesse in der Entgeltabrechnung
- Keine eAU: Wer haftet, wenn die eAU nicht oder zu spät kommt?
- Wann kann der/die Arbeitnehmer/-in für die Nichtvorlage der eAU sanktioniert werden?
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download