Forschungs- und Entwicklungsverträge
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 11. Mai 2023 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 51510-23
Rechtsanwälte/-innen, Patentanwälte/-innen, Unternehmensjuristen/-innen und andere Mitarbeiter/-innen, die sich mit der Gestaltung von Verträgen für F&E-Projekte befassen
F&E-Verträge sind von zentraler Bedeutung im wissenschaftlich-technischen Bereich vieler Unternehmen. Die Investitionen und Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft nehmen kontinuierlich zu, ebenso die Förderung solcher Kooperationen durch die öffentliche Hand und die EU. So umfasst zum Beispiel das laufende EU geförderte Rahmenprogramm Horizon Europe von 2021 –2027 ein Budget von insgesamt ca.95 Mrd. Euro. Die Komplexität der Forschungsprojekte – mit und ohne Förderung – erfordern oft sehr vielschichtige Verträge, die branchenbezogenen Spezifika kommen hinzu. Das Seminar wird Sie in die Lage versetzen, rechtlich zuverlässige Verträge zu gestalten oder zu überprüfen. Auch die Zuwendungsbestimmungen des Bundes- NKBF 2017 und das neue General Model Grant Agreement sind Gegenstand des Seminars. Als besonderes Thema wird ein Überblick zum EU Beihilferecht für F&E gegeben und dessen Reform unter dem Gesichtspunkt „Status und Ansätze zur Reform ab 2022“ besprochen. Schließlich kommt die Gruppenfreistellungsverordnung F&E aus dem EU Kartellrecht zur Sprache. Auch hier steht eine Reform unmittelbar bevor.
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Rechtsgrundlagen und Vertragstypen für die Zusammenarbeit in F&E
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Vorvertragliche Regelungen
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Vertikaler Forschungs- und Entwicklungsauftrag
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Horizontaler Kooperationsvertrag
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Geschäftsgeheimnisgesetz 2019 aufgrund Richtlinie (EU) 2016/943
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Zuwendungsbestimmungen NKBF 2017 des BMBF für geförderte Vorhaben
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General Model Grant Agreement Horizon Europe ab 2021 – EU-Förderbestimmungen und DESCA 2022
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Übersicht zum EU-Kartellrecht in F&E: Gruppenfreistellungsverordnung F&E
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EU-Beihilferecht für F&E: Unionsrahmen und Reformpläne
Wo findet das Seminar statt?
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Telefon: 069 / 68020
Was kostet die Teilnahme?
- 274 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 411 € Mitglieder Anwaltverein
- 411 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 457 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer