Hinweisgebersysteme und interne Ermittlungen: Umsetzung des HinSchG in der Praxis und Herausforderungen

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Wann findet das Seminar statt?

Online | Donnerstag, 02. März 2023 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61001-23

An wen richtet sich das Seminar?
Rechtsanwälte/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und im Personalbereich, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Worum geht es?
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Erstmals ist branchenübergreifend für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Umsetzung eines Hinweisgebersystems als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Betrachtet wird im Online-Seminar, wie Unternehmen zukünftig die Vorgaben zur Einrichtung von internen Meldesystemen, zur Durchführung interner Ermittlungen und zur Auswertung von Hinweisen umsetzen müssen. Welche Folgemaßnahmen können die internen Meldestellen einleiten?
Was sind die Schwerpunkte?
  • Rechtliche Grundlagen: Hinweisgeberschutzgesetz, Arbeitsrecht, Datenschutz
  • Exkurs: Verhältnis zum Geschäftsgeheimnisschutz
  • Hinweisgebersysteme im Unternehmen: was geht (noch) und was geht nicht?
  • Interne Ermittlung und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen
  • Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen
  • Wie hilft das Gesetz gegen Denunziantentum?

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln
Foto: Jana Lenzen
Rechtsanwältin, Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV), Köln
Rechtsanwältin

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
André Szibele