Hinweisgebersysteme und interne Ermittlungen: Umsetzung des HinSchG in der Praxis und Herausforderungen
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
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Online | Donnerstag, 02. März 2023 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61001-23
Rechtsanwälte/-innen, Syndikusrechtsanwälte/-innen, Mitarbeiter/-innen in Rechtsabteilungen, Unternehmensleitung und im Personalbereich, insbesondere Fachanwälte/-innen für Arbeitsrecht
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Erstmals ist branchenübergreifend für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten die Umsetzung eines Hinweisgebersystems als notwendiger Bestandteil des Compliance- und Risikomanagements verpflichtend. Betrachtet wird im Online-Seminar, wie Unternehmen zukünftig die Vorgaben zur Einrichtung von internen Meldesystemen, zur Durchführung interner Ermittlungen und zur Auswertung von Hinweisen umsetzen müssen. Welche Folgemaßnahmen können die internen Meldestellen einleiten?
- Rechtliche Grundlagen: Hinweisgeberschutzgesetz, Arbeitsrecht, Datenschutz
- Exkurs: Verhältnis zum Geschäftsgeheimnisschutz
- Hinweisgebersysteme im Unternehmen: was geht (noch) und was geht nicht?
- Interne Ermittlung und die arbeitsrechtlichen Konsequenzen
- Gesetzliche Schutzregelungen für hinweisgebende Personen
- Wie hilft das Gesetz gegen Denunziantentum?
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download