Lebzeitige Zuwendungen und Ihre Rechtswirkungen im Familien- und Erbrecht (zivilrechtlich)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Alle Plätze sind momentan ausgebucht.
Online | Dienstag, 13. Dezember 2022 • 10:00 - 16:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61367-22
Familien- und Erbrechtspraktiker, insbesondere Fachanwälte/-innen im Familienrecht und Erbrecht
Aus verschiedensten Gründen werden Vermögensteile schon zu Lebzeiten des Erblassers auf Angehörige und Dritte übertragen. Nach Eintritt des Erbfalls stellt sich dann die Frage, wie diese Zuwendungen im Familienrecht sowie im Erb- und Pflichtteilsrecht zu behandeln sind. Den Familienrechts- und Erbrechtspraktiker/-innen beschäftigen solche Fragen nahezu täglich. Der Stoff wird an Hand praktischer Fälle vertieft. Die Teilnehmenden erhalten ein aktualisiertes umfangreiches Manuskript und die Lösungen der im Seminar behandelten Fälle. Schwerpunktmäßig werden im Seminar jeweils mit den Schnittstellen des Familienrechts mit dem Erbrecht folgende Punkte behandelt.
- Lebzeitige Zuwendungen im Familien- und Erbrecht
- Lebzeitige Zuwendungen im Verhältnis zum Unterhaltsrecht
- Ausgleichung lebzeitiger Zuwendungen an Abkömmlinge bei der Erbteilung und im Pflichtteilsrecht: Anrechnung lebzeitiger Zuwendungen auf den Pflichtteil; die Kumulation von Anrechnung und Ausgleichung; die maximale Reduzierung des Pflichtteils mit lebzeitigen Zuwendungen; Auskunfts- und Informationsansprüche in Bezug auf lebzeitige Zuwendungen; Pflichtteilsergänzung mit und ohne Abschmelzung; Niederstwertprinzip mit Indexierung und Abschmelzung; das Eigengeschenk im Pflichtteilsergänzungsrecht; Besonderheiten des Pflichtteilsergänzungsanspruchs gegen den Beschenkten, § 2329 BGB; Bereicherungsansprüche des Erbvertragserben gegen den vom Erblasser Beschenkten (§ 2287 BGB)
10:00 Uhr bis 12:45 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:45 Uhr
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download