Online-Vortrag im Selbststudium: Schnittstellen von Insolvenz und Gesellschaftsrecht – Teil 1
Den Vortrag können Sie jederzeit buchen, der Zugang steht Ihnen anschließend für 3 Monate zur Verfügung.
Online | Montag, 01. Januar 2024, 00:01 Uhr bis Dienstag, 31. Dezember 2024, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 81797-24
Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Fachanwälte/-innen für Insolvenzrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht, Berater/-innen von juristischen Personen und deren Organen sowie Personenhandelsgesellschaften
In dem Vortrag geht es um die Insolvenzantragspflicht der Leitungsorgane juristischer Personen und ihre Folgen. Erläutert wird neben der Voraussetzung für die Entstehung der Antragspflicht die Unterscheidung zwischen Gesamt-und Einzelschäden, für deren Ersatz die Geschäftsleiter/-innen persönlich haften, wenn sie nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. In Abgrenzung zu dieser deliktischen Haftung wird der mit dem Sanierungsfortentwicklungsgesetz im Jahr 2020 neu in die Insolvenzordnung eingefügte § 15b InsO vertieft dargestellt. Die einzelnen Voraussetzungen der Haftung der Gesellschaftsorgane auf Ersatz verbotener Auszahlungen nach Eintritt des Insolvenzgrundes werden unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zu den früheren gesellschaftsrechtlichen Regelungen im Einzelnen dargestellt. Sodann beschäftigt sich der Referent mit der Haftung der Kommanditisten von Personenhandelsgesellschaften, die entweder aufgrund einer nicht gezahlten Einlage eintritt oder infolge der Auszahlung von (Schein-)gewinnen wieder auflebt. Insoweit geht es vor allem um den Umfang dieser Haftung, die im Insolvenzverfahren vom Verwalter/der Verwalterin geltend gemacht wird. Abschließend stellt der Referent eine Reihe von insolvenzrechtlichen Einzelfragen dar, die sich im Zusammenhang mit der Insolvenz von juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften stellen.
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Insolvenzgründe und Insolvenzverschleppungshaftung
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Haftung für verbotene Auszahlungen
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Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung aufgrund der Auszahlung von Scheingewinnen
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Zulässigkeit von Verfügungen des/der Insolvenzverwalters/-in über Ansprüche gegen Gesellschaftsorgane
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Mitwirkung der Gesellschaftsorgane im Insolvenzerfahren
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Auskunftspflichten der Geschäftsleiter im Verfahren
Wer referiert?
Was kostet die Bearbeitung?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
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