Online-Vortrag im Selbststudium: Verteidigung gegen Maßnahmen der Vermögensabschöpfung

Wann findet das Seminar statt?

Online | Samstag, 01. Januar 2022, 00:01 Uhr bis Samstag, 31. Dezember 2022, 23:59 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62299-22

An wen richtet sich das Seminar?
Im Strafrecht tätige Rechtsanwälte/-innen, insbesondere Strafverteidiger/-innen sowie Fachanwälte/-innen für Strafrecht
Worum geht es?
Das seit dem 01.07.2017 geltende Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung führte zu einer erheblichen Ausweitung der Einziehung von Taterträgen. Die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen werden gemeinsam mit den Kursteilnehmenden anhand praxisrelevanter Fälle erarbeitet. Dabei liegt der Schwerpunkt immer darauf, mögliche Angriffspunkte und Strategien für die Verteidigung aufzuzeigen. Die Kursteilnehmenden verstehen die Systematik des Rechts der Vermögensabschöpfung und sind in der Lage, ihre Mandanten/-innen gegen vorläufige Sicherungsmaßnahmen und Einziehungsentscheidungen sachgerecht zu verteidigen.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Materielles Recht der §§ 73 ff. StGB, insbesondere das "erlangte Etwas"
  • Vorläufige Sicherungsmaßnahmen - Beschlagnahme (§§ 111b ff. StPO) und Vermögensarrest (§§ 111e ff. StPO)
  • Neue Abschöpfungsmöglichkeiten, insbesondere die selbständige Einziehung nach § 76a StGB
  • Grundzüge des Vollstreckungsverfahrens (§§ 459g ff. StPO)
  • Grundzüge des Opferentschädigungsverfahrens

Wer referiert?

Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg

Was kostet die Teilnahme?

  • 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 126 € Mitglieder Anwaltverein
  • 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download
Persönliche Beratung
Hartwig Hümme