Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung (Wegzugbesteuerung)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Online | Mittwoch, 16. November 2022 • 16:00 - 18:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62162-22
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Steuerrecht und internationales Wirtschaftsrecht sowie an Unternehmensjuristen/-innen in Rechtsabteilungen
Das Seminar gibt einen Überblick über die im Jahr 2021 erfolgten Änderungen des internationalen Steuerrechts aus deutscher Sicht. Erläutert wird insbesondere die in wesentlichen Aspekten geänderte Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen, die Anteile an Kapitalgesellschaften halten. In diesem Zusammenhang wird auf Basis der aktuellen Rechtsprechung die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht, d. h. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland erörtert. In diesem Zusammenhang muss die Parallel-Frage des Orts der Geschäftsleitung von Unternehmen im Inland bzw. dessen Verlegung ins Ausland diskutiert werden. Streitpunkt in der Praxis ist hier insbesondere die Zuordnung von Wirtschaftsgütern und gerade von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu inländischen Betriebsstätten bzw. deren Entstrickung. Die Änderung der Entstrickungsregelung im § 4 EStG sowie die Kernänderungen der Hinzurechnungsbesteuerung und der Qualifikation von Dritt-Staaten-Gesellschaften rundet das Thema ab.
- Wegzug natürlicher Personen: Aufgabe der unbeschränkten Steuerpflicht, der neue § 6 AStG
- Verlegung des Orts der Geschäftsleitung: Ort der Geschäftsleitung, Rechtsfolgen der Verlegung
- Die wichtigsten Änderungen der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG und Änderungen nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz: Beherrschung (§ 7 Abs. 2 AStG), Änderungen beim Aktivitätskatalog (§ 8 AStG), Zeitpunkt der Hinzurechnung (§ 11 AStG), Qualifikation von Dritt-Staaten-Gesellschaften (§ 8 Abs. 1 Satz 4 KStG)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Köln, Eberhard Karls Universität Tübingen
Wo findet das Seminar statt?
Adobe, Online
Was kostet die Teilnahme?
- 84 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 126 € Mitglieder Anwaltverein
- 140 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download