Seminarpaket Verkehrsrecht: 3 x 5 Stunden

Wann findet das Seminar statt?

Dortmund | Freitag, 03. März 2023, 08:00 Uhr bis Samstag, 04. März 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72305-23

An wen richtet sich das Seminar?
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke à 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
Was sind die Themen der einzelnen Blöcke?
  • Block 1: Personenschaden – soziale Absicherung, unfallversicherungsrechtliche Folgen und Fallstricke

    Freitag, 03. März 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen mit verkehrsrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht, aber auch Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht, Sozialrecht sowie Medizinrecht
    Worum geht es?
    Jeder Unfall mit Personenschaden kann für die/den Verletzte(n) bzw. Verstorbene(n) auch ein Arbeits-(Wege-)Unfall oder anderweitig gesetzlich versicherter Unfall sein. Wer den Unfall – auch als Kind, Hausfrau-/mann, Rentner-/in oder Selbständige(r) – als Unfallversicherte(r) erleidet, hat in der Regel „Glück im Unglück“, denn seine/ihre soziale Absicherung ist insgesamt viel besser. Diese Absicherung kann aber auch mit Nachteilen verbunden sein. Anhand von praktischen Beispielen wird insbesondere dargestellt, wann ein Haftpflichtgeschehen (Unfall) in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung fällt und welche unfallversicherungsrechtlichen und haftungsrechtlichen Rechtsfolgen sich daraus für die/den Geschädigte(n) ergeben.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Verminderung der Schadenersatzansprüche einer/-s Verletzten aufgrund Leistungen von dritter Seite: Welche Leistungen gibt es? Welche Leistungen sind auf die Forderungen des/der unmittelbar Verletzten anzurechnen? Woran muss der Anwalt/die Anwältin außerhalb der Inanspruchnahme des Schädigers/der Schädigerin denken, um finanzielle Einbußen des/der Mandanten/-in möglichst gering zu halten? Auf welche Anträge hat der Anwalt/die Anwältin hinzudringen?
    • Gesetzliche Unfallversicherung: Zuständigkeit – Wann fällt ein Personenschaden in die Zuständigkeit der Unfallversicherung? Welche Hinweise auf möglichen Unfallversicherungsschutz hat der Anwalt/die Anwältin zu beachten? Welche Konsequenzen hat die Zuständigkeit für die Regulierung von Personenschäden? Dienstunfall und beamtenrechtliche Haftungsbeschränkung; Haftungsersetzung – Wann und warum können keine Personenansprüche gegen den/die Schädiger/-in geltend gemacht werden? Worin liegen die Unterschiede und Folgen von Wegeunfall/Arbeitsunfall/Unfall auf gemeinsamer Betriebsstätte? Nothilfe statt Mithilfe? Wohin führt die "gestörte Gesamtschuld"?; Verfahrensfragen – Was ist zu tun, wenn der Unfall u. U. ein Arbeitsunfall ist? Wann und wie ist ein Prozess mit dem/der Schädiger/-in wegen § 108 SGB VII auszusetzen? DBZ-Regress nach § 110 SGB VII

    Wer referiert?

    Rechtsanwalt, Münster-Hiltrup
  • Block 2: Aktuelles zum Schadenrecht

    Freitag, 03. März 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Rechtsanwälte/-innen mit verkehrsrechtlichem Mandat, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht
    Worum geht es?
    Das Seminar stellt die aktuellen Entwicklungen in der neueren höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Verkehrszivilrecht dar, wobei der Schwerpunkt des Berichtszeitraums auf den letzten 12 Monaten liegt. Es wird der gesamte Bereich des Schadenrechts abgedeckt, von der Haftung dem Grunde nach, über Haftungsausschlüsse und -übergang bis zur Schadenhöhe. Die jeweiligen Entscheidungen werden dabei – soweit geboten – mit einem Überblick zu ihrem systematischen Kontext vorgestellt. Im Einzelfall werden weiterführende Gedanken angeregt und Hinweise zur praktischen Umsetzung gegeben.

    Wer referiert?

    Foto: Dr. Jens Rogler
    Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg-Fürth
  • Block 3: Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Verkehrsstrafrecht und zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten

    Samstag, 04. März 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr

    An wen richtet sich das Seminar?
    Strafverteidiger/-innen, Rechtsanwälte/-innen mit Erfahrung im Strafrecht, insbesondere Fachanwälte/-innen für Verkehrsrecht oder Strafrecht
    Worum geht es?
    Es wird der aktuelle Stand der Rechtsprechung zum Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht dargestellt. Praktisch wichtige Fragestellungen aus Sicht der Verteidigung werden vertieft und Ansätze für eine aktive Verteidigung besprochen. Praktisch bedeutsame Schnittstellen zum Recht der Ordnungswidrigkeiten und zum Verfahrensrecht werden dabei ebenfalls behandelt.
    Was sind die Schwerpunkte?
    • Aktuelle Entscheidungen des BGH sowie der Oberlandesgerichte
    • Aktuelle Fälle zum "Kernbereich": §§ 69, 142, 315b, 315c, 315d, 315f, 316 StGB
    • Vorsätzliche und fahrlässige Körperverletzung bzw. Tötung im Straßenverkehr (u. a. "Raserfälle"; Einziehung von Kfz)
    • Einzelfragen, z. B. Einführung von Messunterlagen in die Hauptverhandlung (Einsichtsrecht) und Rechtsmittel, insb. Rechtsbeschwerde
    • Weitere interessante Fallkonstellationen aus Sicht der Verteidigung

    Wer referiert?

    Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
    Richter am LG, Düsseldorf

Wer referiert?

Rechtsanwalt, Münster-Hiltrup
Foto: Prof. Dr. Holger Niehaus
Richter am LG, Düsseldorf
Foto: Dr. Jens Rogler
Vorsitzender Richter am LG, Nürnberg-Fürth

Wo findet das Seminar statt?

Mercure Hotel Dortmund Messe & Kongress, Strobelallee 41, 44139 Dortmund
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Telefon: 0231 / 1204245
Exklusiv für Teilnehmende
begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 3. Februar 2023 • EZ/ÜF 125,- €

Was kostet die Teilnahme?

  • 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assesoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 648 € Mitglieder Anwaltverein
  • 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie
Persönliche Beratung
Ronja Lange