Seminarpaket Versicherungsrecht: 3 x 5 Stunden
Köln | Donnerstag, 04. Mai 2023, 08:00 Uhr bis Freitag, 05. Mai 2023, 14:30 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 72907-23
Die Veranstaltung ist für Anwälte/-innen interessant, die ihre jährliche Fortbildung am Stück absolvieren möchten. Unsere Seminarpakete umfassen 15 Vortragsstunden (zwei Blöcke à 7,5 Stunden bzw. drei Blöcke à 5 Stunden) und finden an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am gleichen Seminarort statt. Es besteht die Möglichkeit, die Blöcke einzeln zu buchen – beim Besuch der Gesamtveranstaltung profitieren die Teilnehmenden allerdings von einem rabattierten Preis.
- Block 1: Die vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (§§ 19-22 VVG) / Die vertraglichen Obliegenheiten (§§ 28-32 VVG): Struktur und aktuelle Rechtsprechung
Donnerstag, 04. Mai 2023 • 08:00 - 13:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen, Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen privater und kommunaler Rechtsabteilungen
Worum geht es? In dem Seminar geht es zum einen darum, die maßgeblichen Strukturen der Prüfung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheitsverletzungen nach §§ 19–22 VVG und der vertraglichen Obliegenheitsverletzungen nach §§ 28–32 VVG aufzuzeigen und/oder zu vertiefen, die sich selbst Profis immer wieder vor Augen führen müssen. Zum anderen geht es darum, aktuelle Rechtsprechung mit diesem Strukturwissen zu verknüpfen und so die Strukturen auf den konkreten Fall anzuwenden. Ziel des Seminars ist es, Fehler in der Anwendung der komplexen und in den Voraussetzungen nicht immer deckungsgleichen Anfechtungs-, Rücktritts-, Kündigungs- und Vertragsanpassungstatbestände sowie in der Anwendung der komplexen gesetzlichen Regelungen im Zusammenspiel mit den vertraglich zu vereinbarenden Obliegenheiten vermeiden zu lernen.
Was sind die Schwerpunkte? -
§§ 19 ff. VVG: Offenbarungspflicht bezüglich nicht erfragter Umstände, Zurechnung Dritter, insbesondere Maklerzurechnung, Vorsatz und Arglist, insbesondere sekundäre Darlegungslast, Abgrenzung der Gestaltungsrechte
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§§ 28 ff. VVG: verhüllte Obliegenheiten, Zurechnung Dritter, insbesondere Repräsentanten/-innen, Wissenserklärung und Wissensvertreter/-innen, Vergessen, Kausalitätsgegenbeweis
Wer referiert?
Richter am OLG, Hamm -
- Block 2: Der dubiose Schadenfall im Verkehrs- und Versicherungsrecht
Donnerstag, 04. Mai 2023 • 14:30 - 20:00 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Das Seminar wendet sich an Rechtsanwälte/-innen mit Mandaten/-innen zur Durchsetzung oder der Abwehr zweifelhafter Schadenfälle, insbesondere an Fachanwälte/-innen für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht.
Worum geht es? In diesem Seminar lernen Sie typische Fallkonstellationen ungewöhnlicher Haftungs- und Versicherungsfälle und deren mandatsbezogene Lösungen kennen. Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie außergerichtlich, aber auch vor Gericht gezielt und erfolgreich Ansprüche Ihres/r Mandanten/-in z. B. gegenüber dem Versicherer bei außergewöhnlichen Schadenfällen durchsetzen oder solche abwehren und haftungsträchtige sowie ggf. strafrechtlich relevante Fehler vermeiden.
Was sind die Schwerpunkte? -
Manipulierte und gestellte Schadenfälle
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"Unechte" Personenschäden
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Beratungs- und Prozesstaktiken auf Kläger- und Beklagtenseite
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Befragung von Zeugen/-innen
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Zulässige und unzulässige Beweismittel
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Vorstellung der Rechtsprechung zu Einzelfragen
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Verhältnis Haftungs- und Deckungsverhältnis
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Schäden bei Betrugsvorwurf (z. B. Detektivkosten)
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Datenschutzrecht ("Dürfen die das?!")
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Hinweise zu technischen Fragen
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- Block 3: Eigene Versicherungen des Mandanten und Schadenersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall
Freitag, 05. Mai 2023 • 09:00 - 14:30 Uhr
An wen richtet sich das Seminar? Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Versicherungs- und für Verkehrsrecht
Worum geht es? Während das Verhältnis von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen und Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung (insbesondere unter Berücksichtigung des Forderungsüberganges gemäß § 116 SGB X) noch verhältnismäßig einfach zu erfassen ist, erweisen sich die Wechselwirkungen bei Ansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen (z. B. Unfallversicherung, Fahrerschutzversicherung, private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung) des/der Geschädigten als weit komplexer.
Das Seminar erläutert die wesentlichen Grundlagen und erklärt, warum eine ordnungsgemäße anwaltliche Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Personenschäden die genaue Kenntnis erfordert, welche privaten Versicherungsverträge der/die Mandant/-in hat und inwieweit diese aufgrund des Unfalles in Anspruch genommen werden können. Dabei wird auch vertieft auf die Fahrerschutzversicherung eingegangen, die zwar bereits seit vielen Jahren existiert, aber nach den bisher vorliegenden Umfragen vielen Rechtsanwälten/-innen noch unbekannt ist.
Was sind die Schwerpunkte? -
Bei welchen Leistungen aus privaten Versicherungen tritt ein Forderungsübergang - insbesondere gemäß § 86 VVG - ein?
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Muss der Mandant auf Verlangen des Versicherers seine Schadensersatzansprüche ganz oder teilweise abtreten?
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Zu welchem Zeitpunkt tritt der Forderungsübergang ein und welche Abweichungen ergeben sich hieraus im Vergleich zu § 116 SGB X?
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Darf der Mandant sich aufgrund der Kombination von Schadensersatzansprüchen gegen den Schädiger und Ansprüchen aus Versicherungsverträgen bereichern?
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Was sind Subsidiaritätsklauseln und welche Konsequenzen haben diese für die Schadensregulierung?
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Welche Haftungsfallen ergeben sich in Hinblick auf Ansprüche aus privaten Versicherungsverträgen beim Abschluss von Vergleichen über Ansprüche wegen Personenschäden?
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Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 432 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 648 € Mitglieder Anwaltverein
- 720 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie