Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 10. November 2022, 09:00 Uhr bis Freitag, 11. November 2022, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 12260-22
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Straf- oder Steuerrecht, Mitarbeiter/-innen und Leiter/-innen von Compliance-, Rechts- oder Steuerabteilungen von Unternehmen
Mit dem Wissen aus diesem Seminar können Sie bestehende Compliance Management Systeme optimieren, bislang nicht erkannte Risiken minimieren und Strafbarkeitsfallen vermeiden, da Sie das praxisrelevante Zusammenspiel bestimmter, im Fokus der Behörden stehender Wirtschafts- und Steuerdelikte vorgestellt bekommen. Sie lernen wie Ermittlungsbehörden vorgehen und welche Möglichkeiten Ihnen zur Prävention oder Verteidigung offenstehen.
- Das Zusammenspiel von Arbeitsstrafrecht (z. B. § 266a StGB) und Steuerstrafrecht (Lohnsteuerhinterziehung)
- Korruption und § 4 Abs. 5 Nr. 10 EstG
- Steuerstrafrecht anhand von Praxisfällen
- Verfahrensbesonderheiten, Vorgehen Ermittlungsbehörden, Präventions- und Verteidigungsstrategien
- Unternehmensstrafrecht und Verteidigung von Unternehmen
- Aktuelles Wirtschaftsstrafrecht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Leonardo Hotel Frankfurt City South, Isenburger Schneise 40, 60528 Frankfurt a. M.
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Telefon: 069 / 67840
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 13. Oktober 2022 • EZ/ÜF 75,- EUR
Was kostet die Teilnahme?
- 353 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 529 € Mitglieder Anwaltverein
- 588 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie