Prof. Dr. Ralf Neuhaus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Dortmund, Honorarprofessor an der Universität Bielefeld

Biografie

Dr. Ralf Neuhaus, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, ist seit 1984 nahezu ausschließlich in den Bereichen des Straf- und Berufsrechts tätig. Er gehört zu dem ersten Senat des AGH NW bei dem OLG Hamm an. 1985 Promotion - seither zahlreiche Publikationen zu verschiedenen Themen aus dem Straf- und Strafverfahrensrecht sowie Kriminalistik. Von 1997 bis 2005 war er Mitglied des Fachausschusses Strafrecht des RAK Hamm. Seit 1998 diverse Lehraufträge an der Universität Bielefeld und der Ruhr-Universität Bochum (Theorie und Praxis der Strafverteidigung - Wirtschaftsstrafrecht) - ständiger Referent an der Justizakademie NRW, der Deutschen Richterakademie und für die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV. Dr. Neuhaus ist Mitglied des JPA Hamm, und seit 2002 gehört er dem Beirat der Zeitschrift „Strafverteidiger“ an.