Ralf Zimmermann Richter am BAG, Erfurt
Ralf Zimmermann war nach Abschluss seiner juristischen Ausbildung als Jurist in einem Arbeitgeberverband und als Rechtsanwalt in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei beschäftigt. Im Juni 2004 trat er in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Niedersachsen ein und war an den Arbeitsgerichten in Braunschweig, Göttingen und Hildesheim tätig. Ab 2007 war er dem Arbeitsgericht Hannover zugewiesen. Vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet. Seit dem 1. Juni 2016 ist er als Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig. Herr Zimmermann ist seit der 4. Auflage Mitautor des von Gallner/Mestwerdt/Nägele herausgegebenen Handkommentars zum Kündigungsschutzrecht (Hako-KSchR). Darin kommentiert er den Bereich der verhaltensbedingten und betriebsbedingten Kündigung. Ferner wirkt er am Kommentierten Prozessformularhandbuch zum Kündigungsschutzrecht (Hrsg. Mestwerdt/Spengler/Dubon) mit.