Arbeitnehmererfindungsrecht
Online | Mittwoch, 04. November 2026 • 09:00 - 18:00 Uhr (7,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61557-26
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Patentanwälte und Patentanwältinnen sowie Juristen und Juristinnen in Unternehmen. Angesprochen sind auch Mitarbeitende in Rechts- und Patentabteilungen sowie Führungskräfte in Forschungs- und Entwicklungsabteilungen. Das Seminar ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Gewerblichen Rechtsschutz und Arbeitsrecht.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen die Systematik und die Grundzüge des Deutschen Arbeitnehmererfindungsrechts, so dass Sie Fehler und Rechtsverluste im Zusammenhang mit der Zuordnung und Vergütung von Erfindungen vermeiden. Sie erhalten wertvolle Hinweise und aktuelle Erfahrungsberichte aus der Praxis zur effizienten Administration von Erfindungen in Ihrem Unternehmen oder der Hochschule zur Vermeidung von Fallstricken und Fallen des Arbeitnehmererfindungsgesetzes (ArbnErfG) und zur Streitvermeidung/Streitbeilegung.
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Zuordnung von und Zugriff auf schöpferische/erfinderische Leistungen im Arbeitsverhältnis, persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich des ArbnErfG, Erfindergemeinschaften, Besonderheiten in Konzernstrukturen
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Diensterfindungen, freie Erfindungen, Verbesserungsvorschläge, betriebsgeheime Erfindungen
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Was tun mit Erfindungsmeldungen (Inanspruchnahme, Freigabe), Rechtsfolgen der Meldung und der Inanspruchnahme, Verpflichtung zur Schutzrechtsanmeldung
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Arbeitnehmererfindervergütung, vergütungspflichtige Nutzungen von Diensterfindungen, Ermittlung des Erfindungswertes und des individuellen Anteilsfaktors; vorläufige Erfindervergütung vor Patenterteilung; Auskunftsansprüche des Erfinders bzw. der Erfinderin
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Besonderheiten bei Erfindungen an Hochschulen
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Schiedsstellenverfahren/streitige Verfahren
09:00 bis 13:15 Uhr und 14:15 bis 18:00 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 282 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 423 € Mitglieder Anwaltverein
- 423 € Mitglieder GRUR/VPP/epi/INGRES/AIPPI und Patentanwälte/-innen
- 470 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
In Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer


