Ausgleichung und Anrechnung im Erb- und Pflichtteilsrecht

Neu im Programm!

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 29. Juni 2026 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61313-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Seminar ist für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Erbrecht und für alle im Erbrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen geeignet.

Worum geht es?

Das Seminar beschäftigt sich mit einem der Brennpunkte von erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Neben vielen anderen Streitigkeiten, die es im Rahmen der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geben kann, stehen Fragen der Ausgleichung hier häufig zur Diskussion. Auch im Pflichtteilsrecht kommt es zu gelegentlich zu sehr unterschiedlichen Auffassungen in Zusammenhang mit anrechnungspflichtigen Vorgängen. Im Seminar sollen zunächst die materiell-rechtlichen Voraussetzungen von Anrechnung und Ausgleichung näher betrachtet werden, insbesondere mit Blick auf die mit einer solchen Anordnung verbundenen Rechtsfolgen für die Betroffenen. Neben den Zuwendungen des Erblassers bzw. der Erblasserin spielen vermehrt erbrachte Pflegeleistungen, die auf den Erbfall Berücksichtigung finden sollen, eine große Rolle. Auch hier wird im Einzelnen untersucht, welche Voraussetzungen für die Berücksichtigung derartiger Pflegeleistungen vorliegen müssen und wie der Berechnungsvorgang läuft. Neben Gestaltungshinweisen im Rahmen der Abfassung letztwilliger Verfügungen und in Zusammenhang mit den entsprechenden Zuwendungen werden auch prozessuale Gesichtspunkte diskutiert. Ferner werden natürlich beispielhaft einzelne Berechnungsvorgänge abgehandelt. Das Seminar soll eine größere Sicherheit bei der Sachbearbeitung von Anrechnungs- und Ausgleichsvorgängen vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten ein aktuelles Manuskript und die Vortragsfolien.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Was müssen sich Empfänger und Empfängerinnen einer Leistung etwa kraft Gesetzes anrechnen oder ausgleichen lassen? Insbesondere Voraussetzungen von Anrechnung und Ausgleichung sowie Rechtsfolgen der Anordnung

  • Wie funktioniert die Anrechnung im Pflichtteilsrecht?

  • Anrechnung von Pflegeleistungen

  • Wie sind Erblasseranordnungen auszulegen?

  • Gestaltungshinweise letztwilliger Verfügungen

  • Wie wird überhaupt gerechnet?

Wer referiert?

Foto: Walter Krug
Vorsitzender Richter am LG a. D., Stuttgart

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 136 € Mitglieder Anwaltverein
  • 152 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

Ausgleichung und Anrechnung im Erb- und Pflichtteilsrecht

Persönliche Beratung
Petra Schrinner