Bedürftige behinderte volljährige Kinder und pflegebedürftige Eltern – Auf der Schnittstelle von Sozialrecht, Erbrecht und Unterhalt
Neu im Programm!
Online | Mittwoch, 17. Dezember 2025 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62056-25
Das Seminar richtet sich an (Fach)-Anwältinnen und -Anwälte im Sozialrecht, Erbrecht und Familienrecht.
„Die Familie ist eine Not- und Haftungsgemeinschaft , in der das „Prinzip der familiären Mehr-Generationen-Solidarität“ gilt", ist ein Zitat, das dem BVerfG – möglicherweise fälschlich – häufig zugeschrieben wird. Ob das so richtig ist, ist Gegenstand des ersten Teils des Seminars ( Elternunterhalt von Elten für bedürftige volljährige Kinder und Elternunterhalt von Kindern für ihre bedürftigen Eltern). Konkret: Wenn volljährige Kinder mit Behinderung nachrangige Sozialleistungen beziehen oder pflegebedürftige Eltern Sozialhilfe beanspruchen müssen, dann stellt sich die Frage nach familiären Unterhaltspflichten. Sozialrecht und Unterhaltsrecht – und sogar gekoppelt mit Steuerrecht – treffen aufeinander. Das Seminar bietet fundiertes Wissen und schafft Orientierung für den Beratung schwieriger Sachverhalte.
Nicht selten stellt sich dann aber auch die Frage „welchen Einfluss hat der Bezug von Sozialhilfeleistungen?“ für die Zeit nach dem Tod von Eltern. Welche Bedeutung haben Zuflüsse aufgrund eines Erbfalls? Und wie kann man Einfluss nehmen?
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Was schulden Eltern ihren volljährigen behinderten Kindern (oder dem Sozialleistungsträger), wenn Kinder nachrangige Sozialleistungen (Bürgergeld, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe etc.) beziehen?
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Was schulden Kinder ihren Eltern, wenn diese Sozialhilfe beziehen? (Fragen des Elternunterhalts)
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Welche erbrechtlichen Fragestellungen und Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn ein Kind nachrangige Sozialleistungen bezieht (Erbverträge/Bedürftigen- und Behindertentestamente)?
9:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie