Besondere Problemstellungen in der Arzthaftung
Neu im Programm!
Online | Dienstag, 09. Juni 2026 • 14:00 - 16:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 63009-26
Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sowie Mitarbeitende von Krankenhäusern und Versicherungen, die im Bereich der Arzthaftung tätig sind. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Medizinrecht.
Anhand der aktuellen Rechtsprechung und Literatur werden wiederkehrende und zum Teil auch in der Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabte Konstellationen behandelt, in erster Linie besondere Problembereiche des materiellen Arzthaftungsrechts, aber auch des Prozessrechts.
-
Behandlungsstandard und die Aufklärungspflichten bei Neuland- und Außenseitermethoden
-
Die im Beweisrecht erhebliche „Schwerpunkttheorie“ des BGH
-
Streitentscheidend unterschiedliche Grade der Wahrscheinlichkeit
-
Die oft schwierige Abgrenzung vom Primär- zum Sekundärschaden und hierzu auch die Beweislast bei der Reserveursache
-
Remonstrationspflicht des nachgeordneten Arztes
-
Schadenskausalität bei der Behandlungsalternativenaufklärung
-
Indizwirkung der inhaltlichen Richtigkeit der Behandlungsunterlagen
-
Erforderlichkeit eines Sachverständigengutachtens und Verwendung des Gutachtens des/der entpflichteten Sachverständigen
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie