Bestandskraft – na und? Möglichkeiten der Bescheidsänderung trotz verpasster Einspruchs- bzw. Klagefrist
Online | Montag, 20. April 2026 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62104-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für Steuerrecht.
Ist die Frist zur Einspruchs- oder Klageeinlegung verpasst und greifen keine Korrekturvorschriften, droht der Eintritt materieller Bestandskraft. Der Bescheid ist dann unter keinem Gesichtspunkt mehr änderbar. Hätte bei rechtzeitigem Rechtsbehelf eine niedrigere Steuer erwirkt werden können, droht zugleich der Haftungsschaden.
In dieser Situation sollte nicht vorschnell die Flinte ins Korn geworfen werden. Denn es gibt eine Mehrzahl von Rettungsankern und Antragsmöglichkeiten, über die versucht werden kann, den Fristenverstoß zu heilen bzw. wieder in das Verfahren zu gelangen.
Das Seminar befasst sich mit genau solchen Rettungsankern bei verpasster Frist, bereitet die Themen anhand der aktuellen Rechtsprechung auf und gibt Handlungsanweisungen.
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Unwirksame Bekanntgabe: Bekanntgabe an einen nicht (mehr) existenten Bekanntgabeadressat, Bekanntgabe an Bevollmächtigte ohne Vollmacht, Bekanntgabe an den Mandanten/die Mandantin trotz Empfangsvollmacht des/der Bevollmächtigten
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Nichtigkeit des Verwaltungsakts
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Verlängerter Lauf der Einspruchsfrist? Fristende auf Feiertag/Wochenende, Haftungsfalle: unterschiedliche Feiertage in verschiedenen Bundesländern, Fristbeginn bei Zustellung, Fristbeginn bei unrichtiger Bekanntgabe ohne Vollmacht
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Auslegung des Rechtsbehelfs
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Ersetzung und Änderung während anhängigem Rechtsbehelfsverfahren
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Fehlende Verfahrensbeendigung bei Teilabhilfebescheid
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Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis, Wiedereinsetzung auch bei Verschulden?
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Rettungsanker bei fehlerhafter Nutzung von beA und beSt
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 91 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 136 € Mitglieder Anwaltverein
- 152 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie