Bildungsmigration
Online | Dienstag, 19. September 2023 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 64151-23
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
Kaum ein Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes wurde in den letzten Jahren umfassender reformiert als der 3. Abschnitt von Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurden im Jahr 2020 durch den Gesetzgeber im Aufenthaltsgesetz einschneidende Änderungen vorgenommen, die es der Wirtschaft erleichtern sollen, dringend benötigte Fachkräfte selbst auszubilden bzw. nachzuqualifizieren. Seit dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2017 werden die Vorschriften der §§ 16 ff. AufenthG noch umfassender europarechtlich geprägt als bisher. Das Seminar setzt den Schwerpunkt auf die Vorschriften der Bildungsmigration (§§ 16 ff. AufenthG) und ermöglicht so den vollständigen Überblick über die anhaltenden gesetzgeberischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Anhand vieler praktischer Beispiele werden Sie in diesen zunehmend relevanten Bereich des Migrationsrechts eingeführt und auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung gebracht.
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Gesetzesänderungen durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2020 und das Richtlinienumsetzungsgesetz 2017
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Aus- und Weiterbildung
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck des Studiums
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Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
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Anerkennungsverfahren ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
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Einreise und Aufenthalt zum Spracherwerb, zur Durchführung von Praktika und zum Zweck der Studien- und Ausbildungsplatzsuche
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Verfahrensbesonderheiten, v. a. mit Blick auf das neue beschleunigte Fachkräfteverfahren
09:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download