Content-generierende KI-Tools aus den Perspektiven Urheberrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und KI-Regulierung

Neu im Programm

Wann findet das Seminar statt?

Online | Dienstag, 16. Juni 2026 • 10:00 - 16:15 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62812-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen. Es ist auch geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, Personalmanager und Personalmanagerinnen, IT-Manager und IT-Managerinnen sowie Vertreter und Vertreterinnen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervereinigungen, Betriebsräten und Personalräten. Das Seminar ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht, Arbeitsrecht sowie Urheber- und Medienrecht.

Worum geht es?

Deepfakes sind durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähneln und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen. Die Erzeugung solcher Deepfakes mittels KI ist eine Selbstverständlichkeit geworden. Ton- und Video-Lookalikes werden zur Manipulation von Politikern und Politikerinnen oder der Öffentlichkeit ebenso eingesetzt wie zur Erzeugung realistischer Inhalte, z. B. Lernvideos oder Chatbots mit bekannten Stimmen oder KI-generierten Avataren nach echten Vorbildern. Dabei stellen sich – neben der Beachtung der Vorgaben aus der KI-Verordnung – eine Vielzahl weiterer Rechtsfragen, etwa nach den Rechten an derartigen Deepfakes, der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit sowie dem Umgang mit den Persönlichkeitsrechten der nachgeahmten Personen. Das Seminar ordnet die Rechtsfragen ein und zeigt Lösungsansätze auf.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Überblick: Relevante Normen bei der Betrachtung inhaltserzeugender KI-Tools

  • Urheberrecht: wie Rechtsverletzungen durch KI generierte Inhalte vermeiden

  • Urheberrecht: welche Rechte an KI generierten Inhalten erlangt und geschützt werden können

  • Vertragsrecht: Haftungsfallen bei Verträgen mit KI-Dienstleistern erkennen und vermeiden

  • Nachahmung echter Personen: Wie verhält sich das Persönlichkeitsrecht zum Datenschutzrecht?

  • Datenschutz: Besonderheiten bei Deepfakes von Beschäftigten

  • Model Release Verträge vs. Einwilligung vs. Arbeitsvertrag: welche Rechtsgrundlage für Deepfakes von Beschäftigten

  • KI-VO: Deepfakes als Hochrisiko-KI-System oder nur mit besonderen Transparenzpflichten

  • KI-Systeme: vom Betreiber zum Anbieter bei der Erzeugung von Lookalikes

Wann findet der Vortrag statt?

10:00 bis 12:45 Uhr und 13:30 bis 16:15 Uhr

Wer referiert?

Foto: David Buchholz
Rechtsanwalt, Köln
Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 209 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 314 € Mitglieder Anwaltverein
  • 348 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Content-generierende KI-Tools aus den Perspektiven Urheberrecht, Datenschutz, Persönlichkeitsschutz und KI-Regulierung

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff