Damoklesschwert "Sozialamt" – Update: Regress bei Erbfall und Schenkung
Online | Dienstag, 24. März 2026 • 09:00 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61301-26
Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit erbrechtlichem Mandat. Es ist geeignet zur Pflichtfortbildung gem. § 15 FAO für Fachanwälte und Fachanwältinnen für Erbrecht bzw. Sozialrecht.
Was bewirken Erbfall und/oder Schenkung, wenn man Bezieher bzw. Bezieherin von Sozialleistungen ist oder wird? Droht Beziehern und Bezieherinnen von Sozialleistungen Anrechnung, Kürzung oder Wegfall von Leistungen? Gibt es Alternativen? Was droht, wenn man sich durch lebzeitige Zuwendungen selbst bedürftig gemacht hat? Schenkungen und erbrechtliche Gestaltung in Familien mit den Beziehern und Bezieherinnen nachrangiger Sozialleistungen funktionieren nicht rechtssicher, ohne die Konsequenzen und Rechtsfolgen im sozialhilferechtlichen Leistungs- und Regressverhältnis vorab abgeschätzt zu haben. Das Seminar verquickt sozial-(hilfe-)rechtliche Grundlagen mit erbrechtlicher Gestaltung und Rechtsanwendung.
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Die sozialrechtliche "Landkarte" – ein Überblick
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Grundlagen der Anrechnung von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung im SGB II, SGB XII und SGB IX: „bedürftige“ Erben und Erbinnen, Vermächtnisnehmer und Vermächtnisnehmerinnen, Pflichtteilsberechtigte, Schenkende und Beschenkte als Sozialhilfebezieher und Sozialhilfebezieherinnen – u. a. der Schenkungsrückforderungsanspruch
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Behindertentestament/Bedürftigentestament – neues Gestaltungspotential durch neue Einkommensbegriffe
9:00 bis 11:45 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wo findet das Seminar statt?
Was kostet die Teilnahme?
- 182 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 273 € Mitglieder Anwaltverein
- 303 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie