Das neue Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Online | Dienstag, 26. September 2023 • 09:30 - 15:45 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 64155-23
Rechtsanwälte/-innen, Fachanwälte/-innen für Migrationsrecht
In Kürze werden mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung weitere umfassende Änderungen im Bereich Arbeitsmigration in Kraft treten. Durch die neuen Vorschriften soll das Arbeitsmigrationsrecht modernisiert und breiter aufgestellt werden. Die Einwanderung zum Zweck der Beschäftigung wird künftig auf drei Säulen fußen: Die Vorschriften der Fachkräftesäule richten sich an ausländische Fachkräfte mit deutschen oder in Deutschland anerkannten Berufsabschlüssen. In diesem Bereich wurde u.a. die neue EU Hochqualifiziertenrichtlinie (Blue Card-Richtlinie) in das AufenthG umgesetzt. Die Vorschriften der Erfahrungssäule richten sich vorwiegend an Drittstaatsangehörige mit einem in ihrem Herkunftsland staatlich anerkannten mindestens zweijährigen Berufsabschluss und vorhandener Berufserfahrung. Die Normen der Potenzialsäule bieten über die neue Chancenkarte Drittstaatsangehörigen neue Chancen, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben. Das Potenzial zur Arbeitsaufnahme wird anhand eines neuartigen Punktesystems ermittelt. Das Seminar soll einen praxisnahen Überblick über sämtliche Gesetzesänderungen im Bereich der Arbeitsmigration geben.
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Die neue Blaue Karte EU und weitere Neuerungen im Bereich der Fachkräfteeinwanderung
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Einwanderung ohne formale Anerkennung der Berufsausbildung in Deutschland, z.B. mit einer Anerkennungspartnerschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Einwanderung mit einer Chancenkarte auf Grundlage eines Punktesystems
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Einführung neuer Aufenthaltstitel, z. B. die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Pflegehilfskraft und
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Neuerungen im Bereich der Westbalkanregelung
09:30 bis 12:15 Uhr und 13:00 bis 15:45 Uhr
Wer referiert?
Was kostet die Teilnahme?
- 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 252 € Mitglieder Anwaltverein
- 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie