Datenschutz und Hinweisgebersysteme – neue Herausforderungen im Kündigungsschutzprozess

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Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 06. November 2023 • 13:00 - 18:30 Uhr (5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 61061-23

An wen richtet sich das Seminar?
Das Seminar richtet sich an arbeitsrechtliche Praktiker/-innen, insbesondere an Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Unternehmensjuristen/-innen und Mitarbeiter/-innen von Personal- und Rechtsabteilungen.
Worum geht es?
Die Spielregeln für einen Kündigungsschutzprozess verändern sich durch zwei Rechtsentwicklungen maßgeblich: Einerseits hat bereits der Datenschutz durch die neuen Regelungen in der DSGVO und des BDSG und der darauf ergangenen Rechtsprechung erhebliche Auswirkungen auf die Abläufe und den Ausgang von Kündigungsschutzprozessen. Beispielsweise scheint es so, als ob sich die Darlegungs- und Beweislast durch die Anforderung an eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung und durch gesetzlich geregelte Auskunftsrechte verändert. Dürfen Arbeitgeber/-innen beispielsweise noch alles vortragen oder unterliegen bestimmte Informationen einem Verwertungsverbot, wenn die Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme Verarbeitung dieser Daten nicht dargelegt und gegebenenfalls bewiesen wird? Können Arbeitnehmer/-innen eine ihnen obliegende Darlegungs- und Beweislast durch gesetzlich geregelte Auskunftsrechte (z. B. Art. 15 DSGVO) „aushebeln“? Andererseits wird der neue, gesetzlich normierte Hinweisgeberschutz Auswirkungen auf Kündigungsschutzprozesse haben – gerade auch im Zusammenwirken mit dem Datenschutz. In dem Seminar werden diese neuen Implikationen auf den Kündigungsprozess konkret aufgezeigt.
Was sind die Schwerpunkte?
  • Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast
  • Notwendigkeit der Darlegung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung im Prozess
  • Verwertungsverbote bei verhaltensbedingten Kündigungen (z.B. bei Videoaufnahmen; Arbeitszeiterfassungssysteme)
  • Zulässigkeit von präventiven und anlassbezogenen Überwachungen (insb. § 26 und § 24 BDSG)
  • Verwertbarkeit von Informationen aus einem BEM-Verfahren bei krankheitsbedingten Kündigungen
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte (z.B. Art. 15 DSGVO; § 83 BetrVG; speziell des Hinweisgebers und des Beschuldigten)
  • Besonderer Schutz der Hinweisgeber
  • Auswirkungen von anonymen Hinweisen im Prozess
  • Besondere datenschutzrechtliche Bestimmungen bei Hinweisgebersystemen
  • Rechte des Betriebsrats

Wer referiert?

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Hannover

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 168 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 252 € Mitglieder Anwaltverein
  • 280 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie
Persönliche Beratung
André Szibele