Der Data Act in der Praxis: Datenweitergabeansprüche und Wechsel zwischen Cloudprovidern

Neu im Programm

Bitte beachten Sie: Dieses Seminar wurde vom ursprünglich geplanten Termin (24. März) verschoben.

Wann findet das Seminar statt?

Online | Montag, 23. März 2026 • 15:00 - 17:45 Uhr (2,5 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 62802-26

An wen richtet sich das Seminar?

Das Online-Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, insbesondere an Fachanwälte und Fachanwältinnen für IT-Recht. Es ist ebenso geeignet für Unternehmensjuristen und Unternehmensjuristinnen, IT-Manager und IT-Managerinnen sowie und andere IT-Verantwortliche, Datenschutzbeauftragte bzw. Datenexperten und Datenexpertinnen.

Worum geht es?

Die Datenverordnung (englisch Data Act) gilt seit dem 12.09.2025 und soll (Industrie-)Daten besser verfügbar, nutzbar und teilbar machen sowie den Wettbewerb und den Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten fördern. Betroffen sind neben Herstellern vernetzter („smarter“) Produkte und Anbietern verbundener digitaler Dienste auch Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten „aus der Cloud“. Dabei lässt der Data Act das Verhältnis zum Datenschutz unberührt, sodass die Datenweitergabepflichten aus der Datenverordnung im Konflikt zu den Datenschutzpflichten aus der DSGVO stehen können. Viele Unternehmen sind dabei vom Data Act betroffen, ohne bislang realisiert zu haben, welche Pflichten sich daraus im Einzelnen ergeben und wie deren Erfüllung praktisch sichergestellt werden kann. Das Seminar hilft, diese Fragen einzuordnen und zu beantworten.

Was sind die Schwerpunkte?
  • Überblick: Was regelt der Data Act und welche Pflichten ergeben sich daraus?

  • Vernetzte Produkte und verbundene Dienste: Was ist was, und was fällt unter den Data Act?

  • Weitergabe von Daten: Welche Ansprüche haben Nutzer und Nutzerinnen, und wie müssen diese erfüllt werden?

  • Accessibility by Default: Was gilt ab dem 12.09.2026 für die direkte Zugänglichkeit von Daten?

  • Einordnung: Was gilt bei personenbezogenen Daten und den Weitergabepflichten aus dem Data Act?

  • Wechsel zwischen Datenverarbeitungsdiensten: Welche Cloudprovider sind betroffen?

  • Praktische Umsetzung: Welche Pflichten gelten für Cloudprovider?

  • Missbräuchliche Vertragsklauseln: Was verbietet der Data Act, was das AGB-Recht?

Wer referiert?

Foto: Sascha Kremer
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Köln

Wo findet das Seminar statt?

Adobe, Online

Was kostet die Teilnahme?

  • 105 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
  • 157 € Mitglieder Anwaltverein
  • 174 € Nichtmitglieder

zzgl. gesetzl. USt.

Arbeitsunterlagen als Download • WertGarantie

In Kooperation mit der Zeitschrift "Computer und Recht"

Der Data Act in der Praxis: Datenweitergabeansprüche und Wechsel zwischen Cloudprovidern

Persönliche Beratung
Nicola Fitzlaff