Die Begleitung der Sterbenden und das Recht
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Achtung: Es sind nur noch wenig Plätze frei. Sichern Sie sich jetzt Ihre Teilnahme!
Frankfurt a. M. | Donnerstag, 30. März 2023, 09:00 Uhr bis Freitag, 31. März 2023, 18:00 Uhr (15 Vortragsstunden)
Veranstaltungs-Nr. 13004-23
Rechtsanwälte/-innen, die in der Sterbebegleitung tätig sind, auch Fachanwälte/-innen für Medizin-, Sozial-, Straf- oder Familienrecht
Sterben ist - auch rechtlich - ein komplexes Geschehen. Krankenversicherungs-, familien- und strafrechtliche Normen bestimmen den letzten Abschnitt des Lebens. In der Begleitung sterbender Menschen sind Familien-, Medizin-, Sozial- und Strafrecht eng verflochten. Das Seminar vermittelt rechtliche und medizinische Grundlagen sowie aktuelle Rechtsprechung.
- Aktuelle Entwicklungen in der Palliativmedizin
- Cannabis als Medizin auch für SAPV-Patienten/-innen
- Anspruch auf Überlassung von BtM zur Durchführung des Suizids
- Advanced Care Planning als Anspruch von Heimbewohnern/-innen
- Aktuelle Rechtsprechung zu Patientenverfügungen sowie zur Suizidassistenz, zum "Weiterleben als Schaden", wie weiter mit § 217 StGB
- Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit - rechtliche Fragen
- Suizidbeihilfe durch Tötung auf Verlangen einwilligungsunfähiger Menschen (z. B. Niederlande)
Empfohlen zur Fortbildung gem. § 15 FAO
Wer referiert?
Wo findet das Seminar statt?
Leonardo Royal Hotel, Mailänder Straße 1, 60598 Frankfurt a. M.
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begrenztes Zimmerkontingent, abrufbar bis 1. März 2023 • EZ/ÜF 99,- €
Was kostet die Teilnahme?
- 379 € RAe/-innen bis 3 Jahre nach Zulassung/Assessoren/-innen bis 3 Jahre nach 2. Examen/Referendare/-innen
- 569 € Mitglieder Anwaltverein
- 632 € Nichtmitglieder
zzgl. gesetzl. USt.
Pausenerfrischungen • Arbeitsessen • Arbeitsunterlagen • WertGarantie